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[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
clarion:
Hallo,,
Es ist einfach ein Frage der Absprache. Das Freinehmen an Brückentagen oder auch mal ein langes Wochenende gewähren wir Neulingen durchaus.
Organisator:
--- Zitat von: clarion am 29.01.2022 18:58 ---Hallo,,
Es ist einfach ein Frage der Absprache.
--- End quote ---
So sieht es aus. Anspruch besteht nicht, aber ich habe häufig beobachtet, dass bereits erdienter Urlaubsanspruch (2,5 Tage pro Monat) genommen werden kann.
Hobbygärtner:
Also bei uns ist es in der Praxis so, dass ein Anwärter der zum 01.09. z.B. kommt, meist ohnehin durch Abreise zum Ausbildungsort und die Ausbildung/das Studium mehr frei hat. Wir haben seitdem ich bei meiner Behörde bin keinen berufserfahrenen Beamten als Neuzugang eingestellt. Bei unseren Angestellten, wo wir die "Tauglichkeit" für unseren Beruf und die durchzuführenden Aufgaben noch strenger prüfen, weil sie ja eben keine Beamtenausbildung haben, ist es so, dass Ihnen bei Einstellung im September z.B. zu Weihnachten als Familienfest aus Kulanz angeboten wird, Urlaubswünsche zu äußern. Sofern besonders triftige Gründe vorliegen (Kranke Mutter zum Arzt fahren als einziger Angehöriger o.Ä.) macht bei uns auch niemand einen Act drauß. Ich hab allerdings noch nicht erlebt, dass jemand eine ganze Woche in den ersten 6 Monaten nimmt bzw. Bekommt. Dennoch wird ein "Neuzugang" I.d.R. erst nach einem halben Jahr als vollwertiger "Urlaubsnehmer" berücksichtigt. Bei Beamten könnte hier auch ein Kriterium sein, wenn dir sonst der Verfall von altem Urlaub, mitgenommenen droht (z.B. bei Versetzung innerhalb eines großen Dienstherren wie dem Freistaat)
mrsdaisy:
--- Zitat von: Hobbygärtner am 29.01.2022 20:35 ---Also bei uns ist es in der Praxis so, dass ein Anwärter der zum 01.09. z.B. kommt, meist ohnehin durch Abreise zum Ausbildungsort und die Ausbildung/das Studium mehr frei hat. Wir haben seitdem ich bei meiner Behörde bin keinen berufserfahrenen Beamten als Neuzugang eingestellt. Bei unseren Angestellten, wo wir die "Tauglichkeit" für unseren Beruf und die durchzuführenden Aufgaben noch strenger prüfen, weil sie ja eben keine Beamtenausbildung haben, ist es so, dass Ihnen bei Einstellung im September z.B. zu Weihnachten als Familienfest aus Kulanz angeboten wird, Urlaubswünsche zu äußern. Sofern besonders triftige Gründe vorliegen (Kranke Mutter zum Arzt fahren als einziger Angehöriger o.Ä.) macht bei uns auch niemand einen Act drauß. Ich hab allerdings noch nicht erlebt, dass jemand eine ganze Woche in den ersten 6 Monaten nimmt bzw. Bekommt. Dennoch wird ein "Neuzugang" I.d.R. erst nach einem halben Jahr als vollwertiger "Urlaubsnehmer" berücksichtigt. Bei Beamten könnte hier auch ein Kriterium sein, wenn dir sonst der Verfall von altem Urlaub, mitgenommenen droht (z.B. bei Versetzung innerhalb eines großen Dienstherren wie dem Freistaat)
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Also ich fange mit A13 an, habe also nicht sowas wie eine Ausbildungszeit oder Ähnliches in der Behörde. Deswegen fände ich jetzt 6 Monate nicht mal eine Woche frei haben, schon recht anstrengend bzw. auch nicht wirklich sinnvoll, da ich ja dann in den letzten 5 Monaten des Jahres 27,5 Urlaubstage nehmen müsste und da ich auch in eine Führungsposition eingestellt werde, ist das ja nicht besonders sinnvoll dann in solch einer kurzen Zeit so viel Urlaub nehmen zu müssen.. aber anscheinend ist die Praxis wirklich so, außer vielleicht mal die Brückentage :-X
Casiopeia1981:
Wenn man Führungskraft werden will/werden soll/werden möchte:
Man muss sich immer überlegen, ob es sinnvoll ist, so eine Forderung und mit der Begründung aufzumachen. Als Führungskraft hat man eine Vorbildfunktion!
Das sage ich als langjährige Führungskraft im höheren Dienst.
Muss jeder selber wissen, bei mir hättest du direkt eine Kerbe im Kerbholz. Ganz getreu nach dem Motto: Wenn es direkt am Anfang schon so losgeht, dann kann es ja heiter werden.
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