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Stufenlaufzeit

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EK42:
Guten Tag zusammen,

ich arbeite in einer Kommune Rheinland-Pfalz und habe bis Ende 2016 die EG 8 Stufe 3 TVöD erhalten. Ausserdem habe ich seit 10/2016 den Verwaltungslehrgang II begonnen gehabt, welches ich auch erfolgreich im Jahre 10/2019 abgeschlossen habe. Durch das in Kraft treten der neuen Entgeltordnung im Jahre 2017 habe ich im
November 2017 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, weil abzusehen war das die Stelle der EG 9c TVöD zugeordnet war. (War auch im Stellenplan so ausgewiesen) Nun wurde ich dann rückwirkend zum 01.01.2017 in die EG 9a Stufe 2 TVöD höhergruppiert. Zusätzlich habe ich nach Paragraph 8 des Bezikstarifvertrages eine Zulage zu EG 9c gestellt und habe diese Zulage dann zum 01.05.2017 erhalten. Als ich im Jahr 2019 den Verwaltungslehrgang abgeschlossen habe, hat die Verwaltung
mich tatsächlich in die EG 9c dann eingruppiert, aber die Stufenlaufzeit in der 3 von neu laufen lassen. Dies haben die nach meinem Überprüfungsantrag korrigiert und ich würde die Stufe 4 nun zum 01.05.2022 erreichen. Nach Rücksprache mit einigen Kollegen anderer Kommunen, wurde mir allerdings mitgeteilt, dass aufgrund der Besonderheit der neuen Entgeltordnung im
Jahre 2017, also dass die Anträge rückwirkend zum 01.01.2017 zurückzuführen waren, wäre zu simulieren als wäre ich zum 01.01.2017 in die EG 9c Stufe 2 und die Stufenlaufzeit ab diesem Zeitpunkt beginnt zu laufen. Es handelt sich nicht um eine vorübergehende Höherwertige Tätigkeit. Ich führe die Stelle schon seit 2014 aus.

Wie ist es eigentlich korrekt? Normal müsste ich wenn ich es entsprechend hochrechne zum 01.01.2022 die Stufe 4 erreichen. Gibt es eine Kommentierung oder einen Urteil etc, wo ich das ganze mal nachlesen kann?
Viele Grüsse und vielen Dank vorab! Vielleicht kennt sich ja jemand aus? Mir gehts nicht um die Beginn der Zulagengewährung im
Jahre 2017, also ob dir nicht zum 01.01.2017 gezahlt werden müsste…. sondern nur um die richtige Stufenberechnung. Bei meiner Kollegin, die damals gleichzeitig (gleiche Stelle) den Antrag gestellt hat, erreichte jetzt zum 01.01.2022 die Stufe 4, nur dass die Kollegin noch nicht mit dem
Verwaltungslehrgang II fertig ist. Sie bekommt jetzt seit 01.01.202/ von 9a stufe 4 die Zulage zu 9c Stufe 4

XTinaG:
Im Sachverhalt konnte kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden noch wäre für die Zahlung der Zulage ein antrag erforderlich gewesen. Eine Höhergruppierung in E9a hat nicht stattgefunden.

Wann genau wurde die maßgebliche auszuübende Tätigkeit übertragen?

EK42:
Also fir Höhergruppierung zu EG9a ergolgte rückwirkend zum 01.01.2017 die Stelle führe ich auch schon seit 2014 dauerhaft aus.

XTinaG:
Das beantwortet meine Frage nicht. Wann wurde die maßgebliche auszuübende Tätigkeit übertragen? Also jene, die den Anspruch auf eine Zulage und die numehrige Höhergruppierung begründet. Und nein, im Sachverhalt fand keine Höhergruppierung in E9a statt. Der Arbeitgeber mag möglicherweise irrig davon ausgehen, angesichts der Sachverhaltsschilderung sind erratische Annahmen des Arbeitgebers angesichts dessen unzureichender Qualität aber wenig überraschend.

EK42:
Ich führe die Stelle seit 2014 aus und zum 01.01.2017 führte ich Stelle bereits 3 aus. Ein schreiben habe ich im Jahrr 2017 aufj erhalten, dass ich zum 01.01.2017 in die EG 9a höhergruppiert wurde. Und dann wurde im Jahre 2018 durch die Stellenbewertungskommission die Stelle 9c TVÖD festgestellt/bestätigt und ich erhielt die Zulage zu 9c rückwirkend zum 01.05.2017 (Ausschlussfrist 6 Monate) weil der Antrag im November 2017 eingegangen sei.

Die Besonderheit 2017 wird hier nicht beachtet und hätte ich zum 01.01.2017 die persönlichen Voraussetzungen erfüllt hier: bereits den Verwaltungslehrgang II abgeschlossen hätte wäre ich zum 01.01.2017 in die EG 9c Stufe 2 zugeordnet.

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