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Bewerbung zurückziehen

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maide:
Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich arbeite bei einer Behörde und habe mich auf eine andere Stelle beim gleichen Dienstherren beworben. Nach einem Vorstellungsgespräch habe ich die Zusage erhalten. Kurz darauf kam auch die Verfügung. Beginnen soll ich zum 01.03.22. Ich habe auch schon an dem ein oder anderen Termin teilnehmen dürfen und Einblicke in die Aufgaben erhalten. Leider entsprechen diese nicht wirklich der anfänglichen Beschreibung, sondern gehen in eine Richtung, in der ich mich künftig nicht sehe.

Meine Frage daher: kann ich meine Bewerbung jetzt noch zurückziehen? Oder ist das ganze schon zu spät?

Werde auf jeden Fall nächste Woche mit meinem jetzigen Vorgesetzten sprechen, wollte nur vorab ein paar Erfahrungen hören.

Ich hoffe, jemand kann mir Infos geben!

Danke schon mal vorab!

WasDennNun:
Du meinst gleicher Arbeitgeber und nicht Dienstherr, richtig? Oder bist du Beamtin?
Sofern es nicht mit einer Änderung der EG einhergeht, kannst du nichts rechtliches dagegen unternehmen, dass du jetzt eine neue Tätigkeit zugewiesen bekommen hast.
Das unterliegt ja alleinig dem Direktionsrecht des AGs
Aber reden mit den Beteiligten kann sicher helfen eine Lösung zu finden, die alle zufriedn stellt.

maide:
Ja, gleicher Arbeitgeber. Ich bin Tarifbeschäftigte.

Es würde aber meine EG betreffen. Habe mich auf eine Stelle mit höherwertigen Tätigkeiten beworben. Die Stelle war für interne und externe Personen ausgeschrieben.

Ich habe die Zusage ja nur erhalten, weil ich mich beworben habe und ich möchte meine Bewerbung jetzt wieder zurückziehen. Allerdings habe ich eben schon die Zusage und auch die Verfügung erhalten und weiß jetzt nicht, ob das noch möglich wäre.

WasDennNun:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung geht nur einvernehmlich.
Also könntest du wahrscheinlich jetzt noch diese Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten widersprechen.

Ansonsten
--- Zitat von: WasDennNun am 30.01.2022 13:23 ---Aber reden mit den Beteiligten kann sicher helfen eine Lösung zu finden, die alle zufrieden stellt.

--- End quote ---

maide:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.01.2022 14:13 ---Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung geht nur einvernehmlich.
Also könntest du wahrscheinlich jetzt noch diese Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten widersprechen.

Ansonsten
--- Zitat von: WasDennNun am 30.01.2022 13:23 ---Aber reden mit den Beteiligten kann sicher helfen eine Lösung zu finden, die alle zufrieden stellt.

--- End quote ---

--- End quote ---

Weißt du, wie ich das machen muss?
Ich würde bei der Personalabteilung meine Bewerbung zurückziehen und mitteilen, dass ich die Stelle nicht annehmen möchte. Und natürlich mit meinem Vorgesetzten sprechen, da er ja auch schon über den Wechsel informiert wurde.

Tut mir leid, ich kenne mich leider nicht wirklich aus. Ich war noch nie in so einer Situation und möchte nichts falsch machen.

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