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Bewerbung zurückziehen

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Melvin:
Hier sollte in der Tat allsbald Kontakt mit der Personalabteilung aufgenommen werden.

Vielleicht schon deswegen um sich wirklich klar zu werden, ob die "neue Tätigkeit" tatsächlich nicht das ist, was man wollte bzw. sich darunter vorstellte. Tätigkeitswechsel sind ja mitunter mit einer etwas schwierigen "Eingewöhnungsphase" verbunden. Da sollte man ggf. nicht gleich "das Kind mit dem Bade ausschütten".

Aus rechtlicher Sicht sollte auch in Erwägung gezogen werden, dass in dem geschilderten Sachverhalt nicht ausgeschlossen werden kann, dass ggf. - zumindest "konkludent", also durch das Verhalten beider Arbeitsvertragsparteien - bereits ein wirksamer Änderungsvertrag (Tätigkeitsbeginn zum 1.3.2022) geschlossen wurde. Zumindest könnte dies vom Arbeitgeber erst einmal so entgegnet werden.

Umso mehr wäre dann eine einvernehmliche Lösung beider Vertragsparteien anzustreben.

maide:

--- Zitat von: Melvin am 30.01.2022 15:55 ---Hier sollte in der Tat allsbald Kontakt mit der Personalabteilung aufgenommen werden.

Vielleicht schon deswegen um sich wirklich klar zu werden, ob die "neue Tätigkeit" tatsächlich nicht das ist, was man wollte bzw. sich darunter vorstellte. Tätigkeitswechsel sind ja mitunter mit einer etwas schwierigen "Eingewöhnungsphase" verbunden. Da sollte man ggf. nicht gleich "das Kind mit dem Bade ausschütten".

Aus rechtlicher Sicht sollte auch in Erwägung gezogen werden, dass in dem geschilderten Sachverhalt nicht ausgeschlossen werden kann, dass ggf. - zumindest "konkludent", also durch das Verhalten beider Arbeitsvertragsparteien - bereits ein wirksamer Änderungsvertrag (Tätigkeitsbeginn zum 1.3.2022) geschlossen wurde. Zumindest könnte dies vom Arbeitgeber erst einmal so entgegnet werden.

Umso mehr wäre dann eine einvernehmliche Lösung beider Vertragsparteien anzustreben.

--- End quote ---

Änderungsvertrag?

An meinem Arbeitsvertrag hat sich aber nichts geändert. Zumindest nicht, dass ich davon wüsste. Und falls eine Änderung vorgenommen werden muss bzw wurde, dann hätte das doch nur mit meiner Einwilligung geschehen dürfen.

Auch in der Verfügung steht, dass ich die Stelle aufgrund meiner erfolgreichen Bewerbung antreten darf. Wenn ich meine Bewerbung jetzt aber zurückziehe (ja, ich weiß, dass es recht kurzfristig ist), dann ist die Grundlage ja nicht mehr vorhanden.

Es sind ja auch nicht nur die Tätigkeiten allein. Zwischenzeitlich wurde eine neue Leitung in diesem Bereich eingesetzt. Ich kenne diese Leitung von früher und halte diese Person für völlig ungeeignet (cholerisches Verhalten etc.). Da ich das so aber nicht direkt sagen möchte, würde ich meine Bewerbung einfach zurückziehen ohne Nennung von Gründen. Ich weiß, dass das nicht unbedingt das beste Vorgehen ist, aber ich weiß auch aus Erfahrung, dass es niemandem, weder mir noch dem Bereich etwas bringt, wenn mir die Aufgaben keinen Spaß machen und ich zudem mit meinem Vorgesetzten nicht zurecht komme.

XTinaG:
Ein Änderungsvertrag muß nicht schriftlich erfolgen. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist stets eine Vertragsänderung. Hier hat es möglicherweise eine Aufforderung zur Angebotsabgabe und ein Angebot gegeben, das von der auffordernden Seite angenommen worden ist. Dann wäre der Vertrag bereits wirksam geändert.

WasDennNun:

--- Zitat von: maide am 30.01.2022 14:24 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 30.01.2022 14:13 ---Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung geht nur einvernehmlich.
Also könntest du wahrscheinlich jetzt noch diese Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten widersprechen.

Ansonsten
--- Zitat von: WasDennNun am 30.01.2022 13:23 ---Aber reden mit den Beteiligten kann sicher helfen eine Lösung zu finden, die alle zufrieden stellt.

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Weißt du, wie ich das machen muss?
Ich würde bei der Personalabteilung meine Bewerbung zurückziehen und mitteilen, dass ich die Stelle nicht annehmen möchte. Und natürlich mit meinem Vorgesetzten sprechen, da er ja auch schon über den Wechsel informiert wurde.

Tut mir leid, ich kenne mich leider nicht wirklich aus. Ich war noch nie in so einer Situation und möchte nichts falsch machen.

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Den neuen Chef darauf hinweisen, dass du dich getäuscht hast und die neuen Aufgaben dir nicht zusagen.
Den alten Chef darauf hinweisen, dass du gerne deine alte Tätigkeit behalten möchtest.
und die Personalabteilung darauf hinweisen, dass du der Tätigkeitsänderung nicht zustimmen wirst und bei deiner alten Verwendung bleiben möchtest.
Am besten so, dass alle diese Infos zuerst von dir erhalten und nicht über dritte.

maide:

--- Zitat von: XTinaG am 30.01.2022 16:20 ---Ein Änderungsvertrag muß nicht schriftlich erfolgen. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist stets eine Vertragsänderung. Hier hat es möglicherweise eine Aufforderung zur Angebotsabgabe und ein Angebot gegeben, das von der auffordernden Seite angenommen worden ist. Dann wäre der Vertrag bereits wirksam geändert.

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Wäre das Angebot dann nicht die Verfügung?
Diese nehme ich dann eben nicht an. Oder kann ein Angebot auch noch etwas anderes sein?

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