Hallo,
seid einigen Tagen schon belese ich mich auf verschieden Seiten, bspw. Bundesgesundheitsministerium Sachsen. Jedoch habe ich noch keine richtige Antwort finden können. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bin Erzieherin mit öffentlichen Träger. Im November bin ich aufgrund von Symptomen einer Coronainfektion zum Hausarzt. Vorab informierte ich meine Teamleitung, das der Verdacht besteht, da auch meine Tochter sich infiziert hatte. Hausarzt machte von uns beiden PCR Test. Dies war an einem Montag. Aufgrund der enormen Auslastung des Gesundheitsamtes erhielten wir erst am Mittwoch (2 Tage später) den positiven Bescheid. Zugleich Leitung informiert.
Mit Quarantäne verordnung vom 23.11.21 bis 07.12.021. Ich bin geimpft (doppelt) aber hatte auch Symptome des Virus.
Den Quarantäne bescheid und Bescheid einer positiven Infektion hat der AG von mir erhalten. Keinen AU, da ich die Mitteilung (Schwester Arzt) erhalten habe, das der Bescheid und die Absonderung reicht. Auch der AG forderte eine weiteren Bescheinigungen von mir.
Jetzt wurde mir im Januar eine Nachberechnung für November und Dezember berechnet,aufgrund meiner Quarantäne. Es gab keine 100% Lohnfortzahlung.
Meine Frage ist, ob das rechtlich in Ordnung ist. Ich selber war positiv und wurde abgesondert. Zählt das nicht als Arbeitsunfähig?reichen die Nachweise nicht aus,um einec100% Lohnfortzahlung zu erhalten?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.