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Gehaltszahlung nach Infektion mit Covid incl. Quarantäne
Lebenstraum:
Hallo,
seid einigen Tagen schon belese ich mich auf verschieden Seiten, bspw. Bundesgesundheitsministerium Sachsen. Jedoch habe ich noch keine richtige Antwort finden können. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bin Erzieherin mit öffentlichen Träger. Im November bin ich aufgrund von Symptomen einer Coronainfektion zum Hausarzt. Vorab informierte ich meine Teamleitung, das der Verdacht besteht, da auch meine Tochter sich infiziert hatte. Hausarzt machte von uns beiden PCR Test. Dies war an einem Montag. Aufgrund der enormen Auslastung des Gesundheitsamtes erhielten wir erst am Mittwoch (2 Tage später) den positiven Bescheid. Zugleich Leitung informiert.
Mit Quarantäne verordnung vom 23.11.21 bis 07.12.021. Ich bin geimpft (doppelt) aber hatte auch Symptome des Virus.
Den Quarantäne bescheid und Bescheid einer positiven Infektion hat der AG von mir erhalten. Keinen AU, da ich die Mitteilung (Schwester Arzt) erhalten habe, das der Bescheid und die Absonderung reicht. Auch der AG forderte eine weiteren Bescheinigungen von mir.
Jetzt wurde mir im Januar eine Nachberechnung für November und Dezember berechnet,aufgrund meiner Quarantäne. Es gab keine 100% Lohnfortzahlung.
Meine Frage ist, ob das rechtlich in Ordnung ist. Ich selber war positiv und wurde abgesondert. Zählt das nicht als Arbeitsunfähig?reichen die Nachweise nicht aus,um einec100% Lohnfortzahlung zu erhalten?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.
XTinaG:
Du warst nicht arbeitsunfähig erkrankt. Es bestand kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts. Vielmehr stand eine Entschädigung nach dem IfsG zu. Auszahlungsstelle dafür ist der Arbeitgeber. Er hat auch geleistet. Warum er nun der Auffassung ist, die Zahlung hätte nicht zugestanden, ist nicht bekannt.
Lebenstraum:
Danke für die Antwort.
Aha... Versteh ich das richtig? Ich selber war positiv mit Symptomen, aber gelte nicht als arbeitsunfähig. Daher erhalte ich eine Entschädigung des Verdienstausfalles.
Wie wird diese berechnet? 100% oder nur 80.%?
Was ich nicht verstehe ist, daß Covid doch eine Erkrankung/ Viruserkrankung ist. Die ich im übrigen nicht nochmal haben möchte. Wiso erhält man dann nicht eine 100% Lohnfortzahlung? Ich bin doch geimpft und erkrankt.
Wissen Sie was ich meine?
Melvin:
--- Zitat von: Lebenstraum am 30.01.2022 14:32 ---Hallo,
...
Jetzt wurde mir im Januar eine Nachberechnung für November und Dezember berechnet,aufgrund meiner Quarantäne. Es gab keine 100% Lohnfortzahlung.
--- End quote ---
Wie bereits von XTinaG dargestellt erfolgt für diesen Zeitraum grundsätzlich die Auszahlung einer Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den Arbeitgeber (nebenbei: vom Land erhält der Arbeitgeber dann diese Zahlung auf Antrag erstattet). Siehe hierzu auch, insbes. unter II.8 "FAQ - Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund einer durch das Gesundheitsamt angeordneten häuslichen Quarantäne":
https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16341&art_param=854
egotrip:
Das würde im Umkehrschluß bedeuten, dass man (auch wenn man sympthomfrei wäre) bei seinem Hausarzt Sympthome vorgibt, dieser eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, und man dann den Anspruch auf die normale 100%ige Lohnfortzahlung hätte?
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