Autor Thema: Gehaltszahlung nach Infektion mit Covid incl. Quarantäne  (Read 5970 times)

Lebenstraum

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Danke für die Antwort.

 Aha... Versteh ich das richtig? Ich selber war positiv mit Symptomen, aber gelte nicht als arbeitsunfähig. Daher erhalte ich eine Entschädigung des Verdienstausfalles.



Das hat dann aber auch dein Arzt "verkackt" und unnötig kompliziert gemacht würde ich mal sagen. Denn wenn du symptomatisch erkrankt bist, hätte er dir einfach eine AU ausstellen können.

Oder war er der Meinung, dass die Symptome nicht "stark" genug wären, um dich als AU einzustufen.

Bei uns hier werden die Leute inzwischen gar nicht mehr getestet, weil alles überlastet ist. Wer erkältet ist bekommt eine 10 Tage Krankmeldung und die Ansage zuhause zu bleiben.

Wegen Symptomen bin ich zum Arzt. Hätte gar nicht arbeiten können und auch dürfen.

Die ersten drei Tage hat er mich AU geschrieben. Dann kam die Bestätigung der Infektion. Wir beide dachten, dass es für den AG reicht. Im Grunde ist es ja auch so.... Der AG hat seine Bescheinigungen und holt sich das Geld vom Ministerium/Amt für die zwei Wochen. Ich erhalte eine Entschädigung des Verdienstausfalles. Die nicht 100% ist. Tja, was soll ich da sagen... finde es nicht in Ordnung und fair. Unwissen von mir.... Hätte gleich für 2 Wochen AU holen können. Wäre ich sicher gewesen und hätte mein volles Gehalt erhalten.
Danke für eure Antworten. Jetzt bin ich klüger.

BAT

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De darfst aber nicht nach zwei Wochen AU, also mit Symptomen, am Folgetag aus der Quarantäne. Unser C-Zentrum plant derzeit einen Datenabgleich mit entsprechenden Bußgeld Verfahren. 


Alien1973

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Dann halt krank bis Freitag... Anruf beim Arzt, das man keine Symptome mehr hat und keine Folgekrankschreibung mehr benötigt.... und Montag wieder zur Arbeit...

Was ist das auch immer kompliziert.... ::)

ITheini

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Die ersten drei Tage hat er mich AU geschrieben. Dann kam die Bestätigung der Infektion. Wir beide dachten, dass es für den AG reicht. Im Grunde ist es ja auch so....

Jetzt bin ich ein wenig perplex. Wenn Du eine AU hattest, dann ist doch alles in Butter. Ich gehe eher davon aus, dass der AG eben die AU nicht anerkennt und stattdessen meint, dass Dir eine Entschädigung nach dem Infektionsgesetz zusteht und er deshalb nicht leisten muss. Du war eben "nicht arbeitsunfähig".

XTinaG

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Der Threadersteller war aber länger als die drei Tage, für die er eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit hatte, in der Absonderung.

ITheini

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Ah ok. Ich hatte gelesen, dass genau diese 3 Tage strittig sind und gekürzt wurden. Es steht aber nur da "das gekürzt wurde" nicht aber genau um welchen Betrag/Zeitraum.