Autor Thema: Gehaltszahlung nach Infektion mit Covid incl. Quarantäne  (Read 5970 times)

Lebenstraum

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Hallo,

seid einigen Tagen schon belese ich mich auf verschieden Seiten, bspw. Bundesgesundheitsministerium Sachsen. Jedoch habe ich noch keine richtige Antwort finden können. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich bin Erzieherin mit öffentlichen Träger. Im November bin ich aufgrund von Symptomen einer Coronainfektion zum Hausarzt. Vorab informierte ich meine Teamleitung, das der Verdacht besteht, da auch meine Tochter sich infiziert hatte.  Hausarzt machte von uns beiden PCR Test. Dies war an einem Montag. Aufgrund der enormen Auslastung des Gesundheitsamtes erhielten wir erst am Mittwoch (2 Tage später) den positiven Bescheid. Zugleich Leitung informiert.
Mit Quarantäne verordnung vom 23.11.21 bis 07.12.021. Ich bin geimpft (doppelt) aber hatte auch Symptome des Virus.
Den Quarantäne bescheid und Bescheid einer positiven Infektion hat der AG von mir erhalten. Keinen AU, da ich die Mitteilung (Schwester Arzt) erhalten habe, das der Bescheid und die Absonderung reicht. Auch der AG forderte eine weiteren Bescheinigungen von mir.

Jetzt wurde mir im Januar eine Nachberechnung für November und Dezember berechnet,aufgrund meiner Quarantäne. Es gab keine 100% Lohnfortzahlung.
Meine Frage ist, ob das rechtlich in Ordnung ist. Ich selber war positiv und wurde abgesondert. Zählt das nicht als Arbeitsunfähig?reichen die Nachweise nicht aus,um einec100% Lohnfortzahlung zu erhalten?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.

XTinaG

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Du warst nicht arbeitsunfähig erkrankt. Es bestand kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts. Vielmehr stand eine Entschädigung nach dem IfsG zu. Auszahlungsstelle dafür ist der Arbeitgeber. Er hat auch geleistet. Warum er nun der Auffassung ist, die Zahlung hätte nicht zugestanden, ist nicht bekannt.

Lebenstraum

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Danke für die Antwort.

 Aha... Versteh ich das richtig? Ich selber war positiv mit Symptomen, aber gelte nicht als arbeitsunfähig. Daher erhalte ich eine Entschädigung des Verdienstausfalles.

Wie wird diese berechnet? 100% oder nur 80.%?
Was ich nicht verstehe ist, daß Covid doch eine Erkrankung/ Viruserkrankung ist. Die ich im übrigen nicht nochmal haben möchte. Wiso erhält man dann nicht eine 100% Lohnfortzahlung?  Ich bin doch geimpft und erkrankt.
Wissen Sie was ich meine?

Melvin

  • Gast
Hallo,
...

Jetzt wurde mir im Januar eine Nachberechnung für November und Dezember berechnet,aufgrund meiner Quarantäne. Es gab keine 100% Lohnfortzahlung.


Wie bereits von XTinaG dargestellt erfolgt für diesen Zeitraum grundsätzlich die Auszahlung einer Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den Arbeitgeber (nebenbei: vom Land erhält der Arbeitgeber dann diese Zahlung auf Antrag erstattet). Siehe hierzu auch, insbes. unter II.8 "FAQ - Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund einer durch das Gesundheitsamt angeordneten häuslichen Quarantäne":
https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16341&art_param=854




egotrip

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Das würde im Umkehrschluß bedeuten, dass man (auch wenn man sympthomfrei wäre) bei seinem Hausarzt Sympthome vorgibt, dieser eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, und man dann den Anspruch auf die normale 100%ige Lohnfortzahlung hätte?


BAT

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Das würde im Umkehrschluß bedeuten, dass man (auch wenn man sympthomfrei wäre) bei seinem Hausarzt Sympthome vorgibt, dieser eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, und man dann den Anspruch auf die normale 100%ige Lohnfortzahlung hätte?

Das wird unter der Hand durchaus empfohlen.

Viel schlimmer ist jedoch, dass daher so einige Leute Tests überhaupt aus dem Weg gehen, wenn sie können. Aber wir haben ja ehe nicht genug davon... ;)

XTinaG

  • Gast
Das würde im Umkehrschluß bedeuten, dass man (auch wenn man sympthomfrei wäre) bei seinem Hausarzt Sympthome vorgibt, dieser eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, und man dann den Anspruch auf die normale 100%ige Lohnfortzahlung hätte?

Und damit Betrug begeht.

egotrip

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Das würde im Umkehrschluß bedeuten, dass man (auch wenn man sympthomfrei wäre) bei seinem Hausarzt Sympthome vorgibt, dieser eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, und man dann den Anspruch auf die normale 100%ige Lohnfortzahlung hätte?

Und damit Betrug begeht.

Ja, aktuell wäre das ja wohl so,...
Aber richtig wäre es nicht, das es für Infektionen rund um ICD10 die Codes U08 - U10 gibt.
Und somit dürfte eine Arbeitsunfähigkeit auch sympthomfrei festgestellt werden.

Oder ist das ganze nur eine Mogelpackung, um den Arbeitgeber zu ent- und die Krankenkassen zu belasten?

Lars73

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Es gibt im ICD-10 diverse Einträge die nicht zwingend mit einer Arbeitsunfähigkeit verbunden sind. Der Arzt muss nicht nur eine Diagnose suchen sondern prüfen ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

WasDennNun

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Das würde im Umkehrschluß bedeuten, dass man (auch wenn man sympthomfrei wäre) bei seinem Hausarzt Sympthome vorgibt, dieser eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, und man dann den Anspruch auf die normale 100%ige Lohnfortzahlung hätte?

Und damit Betrug begeht.

Ja, aktuell wäre das ja wohl so,...
Aber richtig wäre es nicht, das es für Infektionen rund um ICD10 die Codes U08 - U10 gibt.
Und somit dürfte eine Arbeitsunfähigkeit auch sympthomfrei festgestellt werden.

Oder ist das ganze nur eine Mogelpackung, um den Arbeitgeber zu ent- und die Krankenkassen zu belasten?
Arbeitsunfähig ist Arbeitsunfähig
Krank ist Krank
oder sind alle Diabetiker permanent arbeitsunfähig?

und Mogelpackung sehe ich da nicht, sondern dort wo ich auf dieses Thema treffe auf Unwissenheit.

Im übrigen ist der AN der Geschädigte, wenn er sich nur wegen infekt oder verdacht auf infekt AU schreiben lässt.
Denn wenn er dann tatsächlich erkrankt und die 42 Tage voll macht ist er früher aus der Lohnfortzahlung raus!

XTinaG

  • Gast
Der Arbeitgeber ist der Geschädigte bei einem solchen Arbeitszeitbetrug.

WasDennNun

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Der Arbeitgeber ist der Geschädigte bei einem solchen Arbeitszeitbetrug.
Absolut korrekt, allerdings wissen die es zu 99% ebenfalls nicht, dass das Betrug ist, sondern glauben in der Tat, dass das via AU gemacht werden darf und  die AU korrekt ist.

BAT

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Im übrigen ist der AN der Geschädigte, wenn er sich nur wegen infekt oder verdacht auf infekt AU schreiben lässt.
Denn wenn er dann tatsächlich erkrankt und die 42 Tage voll macht ist er früher aus der Lohnfortzahlung raus!

Ich habe noch den Bestandschutz von Einstellungen bis 1994... ;)

Kryne

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Danke für die Antwort.

 Aha... Versteh ich das richtig? Ich selber war positiv mit Symptomen, aber gelte nicht als arbeitsunfähig. Daher erhalte ich eine Entschädigung des Verdienstausfalles.



Das hat dann aber auch dein Arzt "verkackt" und unnötig kompliziert gemacht würde ich mal sagen. Denn wenn du symptomatisch erkrankt bist, hätte er dir einfach eine AU ausstellen können.

Oder war er der Meinung, dass die Symptome nicht "stark" genug wären, um dich als AU einzustufen.

Bei uns hier werden die Leute inzwischen gar nicht mehr getestet, weil alles überlastet ist. Wer erkältet ist bekommt eine 10 Tage Krankmeldung und die Ansage zuhause zu bleiben.

BAT

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Wir haben in der Mittagspause nochmals darüber gesprochen. Ist die Konstellation AU für die gesamte Quaränte überhaupt möglich?

Es würde doch prinzipiell bedeuten, dass man am letzten Tag der Quarantäne erkrankt ist. Damit dürfte man aber die Q doch nicht verlassen?