Autor Thema: Automatische Anmeldung bei alter KK nach Beendigung geringfügige Beschäftigung?  (Read 730 times)

Nicki

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Hallo,

ich war bis 31.12.21 geringfügig Beschäftigt, war bzw. bin bei KK X, während der geringfügigen Beschäftigung wurde ich bei der Knappschaft angemeldet. Ich habe entsprechende DEÜV-Meldungen erhalten. Abmeldung KK, Anmeldung Knappschaft, Abmeldung Knappschaft. Nur keine Anmeldung KK.

Gibts darüber keine DEÜV-Meldung, werde ich nicht wieder automatisch bei meiner alten KK angemeldet oder muss ich mich an meine KK wenden?

Danke.

MfG

Isie

  • Gast
Während einer Beschäftigung als Minijobber ist man nicht als Arbeitnehmer krankenversichert, sondern muss sich selber um eine Krankenversicherung kümmern. Eine Anmeldung bei einer Krankenkasse durch den Arbeitgeber erfolgt nur, wenn die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wird.