- einmal auf die "Voraussetzungen in Stellenausschreibungen", also ob ein Fachwirt ein "vergleichbarer Abschluss darstellt" (Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss.)
Was ein "vergleichbarer Abschluss" ist, ist imho nicht geregelt. "Gemeint" sind wahrscheinlich andere Bachelor-Abschlüsse im Informatik-Bereich wie z. B. Wirtschaftsinformatik, KI, IT-Sicherheit, Data Science, Medieninformatik, ...
Praktisch kannst du dich natürlich bewerben und auf die DRQ-Stufengleichheit berufen, aber berücksichtigen muss das der AG nicht.
Und einmal ob, man mit einem Fachwirt DQR6 auf eine e13 Stelle eingruppiert werden kann.
Theoretisch (traifrechtlich) ja, schau einfach mal
hier auf Seite 130. Praktisch - so meine Erfahrung - stellen sich die AG da immer ziemlich dusselig an... mit anderen Worten: Wird schwierig!