Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung eines Fachwirts (Bachelor Professional of Banking (CCI)) im öD?
Lars73:
--- Zitat von: neodeo2 am 31.01.2022 10:31 ---- einmal auf die "Voraussetzungen in Stellenausschreibungen", also ob ein Fachwirt ein "vergleichbarer Abschluss darstellt" (Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss.)
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M.E. würde ein "Bachelor Professional of Banking (CCI)" nicht als vergleichbarer Abschluss anzusehen sein. Da muss man Ausschreibungen suchen die offener formuliert sind.
E15TVL:
--- Zitat von: neodeo2 am 31.01.2022 10:31 ---- einmal auf die "Voraussetzungen in Stellenausschreibungen", also ob ein Fachwirt ein "vergleichbarer Abschluss darstellt" (Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss.)
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Was ein "vergleichbarer Abschluss" ist, ist imho nicht geregelt. "Gemeint" sind wahrscheinlich andere Bachelor-Abschlüsse im Informatik-Bereich wie z. B. Wirtschaftsinformatik, KI, IT-Sicherheit, Data Science, Medieninformatik, ...
Praktisch kannst du dich natürlich bewerben und auf die DRQ-Stufengleichheit berufen, aber berücksichtigen muss das der AG nicht.
--- Zitat von: neodeo2 am 31.01.2022 10:31 ---Und einmal ob, man mit einem Fachwirt DQR6 auf eine e13 Stelle eingruppiert werden kann.
--- End quote ---
Theoretisch (traifrechtlich) ja, schau einfach mal hier auf Seite 130. Praktisch - so meine Erfahrung - stellen sich die AG da immer ziemlich dusselig an... mit anderen Worten: Wird schwierig!
Bastel:
"Der DQR ist völlig bedeutungslos - im allgemeinen wie insbesondere im TVÖD."
Jockel:
--- Zitat von: E15TVL am 31.01.2022 11:00 ---
--- Zitat von: neodeo2 am 31.01.2022 10:31 ---- einmal auf die "Voraussetzungen in Stellenausschreibungen", also ob ein Fachwirt ein "vergleichbarer Abschluss darstellt" (Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss.)
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Was ein "vergleichbarer Abschluss" ist, ist imho nicht geregelt. "Gemeint" sind wahrscheinlich andere Bachelor-Abschlüsse im Informatik-Bereich wie z. B. Wirtschaftsinformatik, KI, IT-Sicherheit, Data Science, Medieninformatik, ...
Praktisch kannst du dich natürlich bewerben und auf die DRQ-Stufengleichheit berufen, aber berücksichtigen muss das der AG nicht.
--- Zitat von: neodeo2 am 31.01.2022 10:31 ---Und einmal ob, man mit einem Fachwirt DQR6 auf eine e13 Stelle eingruppiert werden kann.
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Theoretisch (traifrechtlich) ja, schau einfach mal hier auf Seite 130. Praktisch - so meine Erfahrung - stellen sich die AG da immer ziemlich dusselig an... mit anderen Worten: Wird schwierig!
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Da der DQR keinerlei verbindliche Wirkung entfaltet und eher ein warmer Wind ist, sehe ich nicht, was daran "theoretisch" sein soll. Fachwirte sind -so der AG es möchte- mit dem Bachelor "vergleichbar". Hochschulrechtlich stellen sie allerdings z.B. lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung dar. Das ist auch keineswegs unfair oder was sonst noch so rumgeistert. Das mag anders sein, wenn man sich jemals mit einem Fachwirt an Hochschulen einfach so in einen Master einschreiben können sollte; das werde ich im Dienst allerdings nicht mehr erleben (hoffe ich).
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