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Anerkennung eines Fachwirts (Bachelor Professional of Banking (CCI)) im öD?

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neodeo2:
erst ein mal Danke für Eure Antworten!

Was genau heißt: "Im allg. Teil gibt es erst ab E13 eine unbedingte Voraussetzung in der Person."

Dass erst ab E13 Studium vorausgesetzt wird?

XTinaG:
Bei den Tätigkeitsmerkmalen des Teil I der Entgeltordung wird erst ab E13 eine Voraussetzung in der Person gefordert, was ab E13 ggfs. zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe führt. Ansonsten ist die Eingruppierung nach Teil I von einer Vorbildung unabhängig.

E15TVL:

--- Zitat von: neodeo2 am 31.01.2022 09:15 ---Da wollte ich nachfragen, wie es mit der Anerkennung eines Fachwirts bzw. DQR6-Abschlüsse im öD aussieht?

--- End quote ---
Bezieht sich die Frage auf die Eingruppierung oder auf "Voraussetzungen" in Stellenausschreibungen? Mit anderen Worten: Willst du wissen ob sich ein DQR6'ler auch auf Ausschreibungen bewerben darf, wo ein Bachelor oder Diplom-FH gefordert wird oder geht es dir nur um die Eingruppierung? Zu letzteren hat XTinaG eigentlich alles gesagt.

neodeo2:
Es bezieht sich auf beides eigt.:

- einmal auf die "Voraussetzungen in Stellenausschreibungen", also ob ein Fachwirt ein "vergleichbarer Abschluss darstellt" (Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss.)

Und einmal ob, man mit einem Fachwirt DQR6 auf eine e13 Stelle eingruppiert werden kann.

XTinaG:
Voraussetzungen in Stellenausschreibungen sind tariflich nicht geregelt. Der Arbeitgeber legt sie selbst fest. Dazu gibt es keinerlei tarifliche Vorgaben.

Ein "Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik" wird ja für den allg. Teil nicht einschlägig sein. Vielmehr wird es sich um Teil II Abschnitt 11 handeln. Dort gibt es bis einschließlich E13 für die Eingruppierung keine geforderte Vorbildung.

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