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Nachteile Beamte?

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Damm:

--- Zitat von: was_guckst_du am 31.01.2022 15:46 ---...ich bin mit meiner ungünstigen Rechtsposition sehr zufrieden...da genügt allein schon der Blick auf die Gehaltsabrechnung meinens tarifbeschäftigten Kollegen, der zwar die gleiche Tätigkeit ausübt, aber deutlich weniger Netto zur Verfügung hat...ein Vorteil, der sich auch nach dem Arbeitsleben fortsetzt...

--- End quote ---

Ihr TB-Kollege macht 1:1 dasselbe wie Sie? Sie erhalten welche A und er welche E? Mit welcher Stufe jeweils?

Wie viel mehr haben Sie unterm Strich nach Abzug für die private KV, PV, RV?

Was ist eigentlich mit AlG, wenn ein Beamter arbeitos wird? ;-)

One:

--- Zitat von: Damm am 31.01.2022 20:36 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 31.01.2022 15:46 ---...ich bin mit meiner ungünstigen Rechtsposition sehr zufrieden...da genügt allein schon der Blick auf die Gehaltsabrechnung meinens tarifbeschäftigten Kollegen, der zwar die gleiche Tätigkeit ausübt, aber deutlich weniger Netto zur Verfügung hat...ein Vorteil, der sich auch nach dem Arbeitsleben fortsetzt...

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Ihr TB-Kollege macht 1:1 dasselbe wie Sie? Sie erhalten welche A und er welche E? Mit welcher Stufe jeweils?

Wie viel mehr haben Sie unterm Strich nach Abzug für die private KV, PV, RV?

Was ist eigentlich mit AlG, wenn ein Beamter arbeitos wird? ;-)

--- End quote ---

Ernsthaft? Jetzt glaube ich endgültig, dass das alles nur ein Scherz ist. So unwissend/naiv kann man keine ernst gemeinten Fragen stellen...

Damm:

--- Zitat von: One am 31.01.2022 21:09 ---
--- Zitat von: Damm am 31.01.2022 20:36 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 31.01.2022 15:46 ---...ich bin mit meiner ungünstigen Rechtsposition sehr zufrieden...da genügt allein schon der Blick auf die Gehaltsabrechnung meinens tarifbeschäftigten Kollegen, der zwar die gleiche Tätigkeit ausübt, aber deutlich weniger Netto zur Verfügung hat...ein Vorteil, der sich auch nach dem Arbeitsleben fortsetzt...

--- End quote ---

Ihr TB-Kollege macht 1:1 dasselbe wie Sie? Sie erhalten welche A und er welche E? Mit welcher Stufe jeweils?

Wie viel mehr haben Sie unterm Strich nach Abzug für die private KV, PV, RV?

Was ist eigentlich mit AlG, wenn ein Beamter arbeitos wird? ;-)

--- End quote ---

Ernsthaft? Jetzt glaube ich endgültig, dass das alles nur ein Scherz ist. So unwissend/naiv kann man keine ernst gemeinten Fragen stellen...

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Wieso?

Was stimmt denn an meinen Fragen nicht?

Ich glaube, Sie wissen nicht, dass sich Beamte neben der Beihilfe privat kranken- und pflegeversichern sollten.

Und auch Beamte sollten sich privat rentenversichern.

Wer das alles nicht macht, selbst Schuld!

Und ja, auch Beamte können arbeitslos werden und davon gibts nicht wenige. Was folgt? Kein AlG! Sondern Übergangsgeld und dann AlG II. Und wer will schon einen entlassenen Beamten einstellen? Dafür sollten auch private Rücklagen gebildet werden!

Isi:
Wenn ein Beamter "arbeitslos" wird dann bedarf er, schon aufgrund seines "Vergehens", keiner weiteren Beachtung. Er darf dann gerne "sterben gehen". :)

Im übrigen gibt es dazu eine Verwaltungsvorschrift: Mit dem Tod des Beamten endet die Dienstreise.

One:


--- Zitat von: Damm am 31.01.2022 22:35 ---Wieso?

Was stimmt denn an meinen Fragen nicht?

--- End quote ---

Wenn Sie ihre (Suggestiv-)Fragen bereits für sich beantwortet haben, auf welcher Basis wollen Sie dann hier diskutieren. Oder wollen Sie sich nur Ihre Meinung bestätigen lassen? Mir ist schlicht nicht klar, wo Sie mit Ihren teilweise sehr naiv gestellten Fragen hin wollen.

Aber ich versuche es noch einmal...


--- Zitat von: Damm am 31.01.2022 22:35 ---Ich glaube, Sie wissen nicht, dass sich Beamte neben der Beihilfe privat kranken- und pflegeversichern sollten.

--- End quote ---

*Sarkasmus on* Verdammt, dass war mir nach fast 10 Jahren Tätigkeit als Personaler in einer großen Bundesbehörde noch nicht bekannt. Vielen Dank für die Klarstellung. *Sarkasmus off*

Im übrigen ist dies nicht korrekt. Ein Beamter kann sich auch gesetzlich krankenversichern, entweder in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder in den Ländern, wo dies angeboten wird, als gesetzlich Versicherter mit pauschaler Beihilfe. Eine private Krankenversicherung ist nicht zwingend, wenngleich sie jedoch im Regelfall die günstigste Versicherungsmöglichkeit darstellt.


--- Zitat von: Damm am 31.01.2022 22:35 ---Und auch Beamte sollten sich privat rentenversichern.

--- End quote ---

Was soll das sein?

Eine private Altersvorsorge? Da gibt es genug Möglichkeiten. Das muss keine Rentenversicherung sein. Ich halte es da eher mit Investition ins Eigenheim oder Immobilien zu Altersvorsorge bei der derzeitigen Zinssituation.

Wenn Sie mit der Aussage meinen, dass Sie als Beamter natürlich auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, dann macht das nur Sinn, wenn sie nicht genügend Dienstjahre für den vollen Pensionsanspruch erreichen, weil ohnehin dann Pensionsansprüche gegen Rentenansprüche aufgerechnet werden.

Unabhängig davon können Sie ihr Geld, wenn sie es freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bei dem zu erwartenden Benefit, auch gleich verbrennen.

Ich gebe aber Recht, jeder, ob Beamter oder Tarifbeschäftigter, sollte für das Alter einer gewisse Vorsorge treffen.


--- Zitat von: Damm am 31.01.2022 22:35 ---Und ja, auch Beamte können arbeitslos werden und davon gibts nicht wenige. Was folgt? Kein AlG! Sondern Übergangsgeld und dann AlG II. Und wer will schon einen entlassenen Beamten einstellen? Dafür sollten auch private Rücklagen gebildet werden!

--- End quote ---

Warum sollen Beamte eine Leistung aus einer Versicherung erhalten, hier Arbeitslosengeld, in welche diese nie einzahlen? Der Beamte ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Unabhängig davon, Beamte können (mit Ausnahme von Beamten auf Widerruf oder auf Zeit) nur auf zwei Wegen arbeitslos werden:
1. Durch den eigenen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
2. Durch Disziplinarverfügung oder rechtskräftige Verurteilung, die zu einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führt.

Beides sind im Regelfall selbst verschuldete Umstände. Warum sollte hierfür in irgendeiner Art und Weise Vorsorge durch den Dienstherrn getroffen werden?

Im übrigen erhält ein Arbeitnehmer meines Wissens nach auch nur Arbeitslosengeld, wenn er ohne eigenes Verschulden arbeitslos geworden ist. Alles andere zieht eine Sperre nach sich, die dazu führt, dass man bis zu 6 Monate keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erhält. Dies ist im Grunde der vergleichbare Sachverhalt. Also selbst wenn ein Beamter Anspruch auf ALG hätte, würde er aufgrund der Sanktionierung gar nicht oder nur in Teilen in den Genuss der Leistung kommen. Vor diesem Hintergrund kann man dann auch gleich in die Grundsicherung gehen...

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