Autor Thema: Mit E7 auf E11 Stelle  (Read 8484 times)

HermesDE

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Mit E7 auf E11 Stelle
« am: 31.01.2022 17:45 »
Moin,

kurz zu mir, ich habe Sommer 2020 meine Ausbildung zum FISI abgeschlossen und wurde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen. D.h. ich habe zum jetzigen Zeitpunkt circa 1,5 Jahre BE. Nach meiner Ausbildung wurde ich in die E7 eingruppiert. Damit war ich auch ganz zufrieden.

Allerdings habe ich mich Ende 2021 intern auf eine anspruchsvollere Stelle beworben, welche mit E11 ausgeschrieben war. Vorraussetzung waren ein Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation. Ich habe das Auswahlverfahren gewonnen und hatte letzte Woche ein Gespräch mit dem Personalleiter, meinem neuen Chef und einer Mitarbeiterin vom Personalrat. Inhaltlich ging es um die Eingruppierung. Ende des Spiels ist, dass der Personalchef mir weiterhin nur die E7 geben will, allerdings soll ich die neue Stelle bekommen. Meine Argumente, dass das nicht in Ordnung ist hat er vollkommen ignoriert. Die Mitarbeiterin vom Personalrat hat auch nichts dazu gesagt.

Jetzt meine Frage. Das kann doch rechtlich nicht in Ordnung sein, dass ich die Aufgaben einer E11 Stelle bearbeite, aber weiterhin nur die E7 bekomme? Okay ich hab das Studium nicht, deswegen eine Eingruppierung niedriger in die E10. Oder übersehe ich da was?

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten :)

WasDennNun

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #1 am: 31.01.2022 17:48 »
Ich wüsste nicht, dass man für eine IT Tätigkeit der EG11 eine berufliche Ausbildung als Voraussetzung hat.

Mein Rat: Abwarten, schriftlich die Aufgaben überragen bekommen, schauen, welches Geld man erhält und dann eine entsprechende Forderung zur Auszahlung der korrekten Bezahlung (mutmaßlich EG11) stellen.


XTinaG

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #2 am: 31.01.2022 17:54 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Es ist also egal, was der Personaler möchte. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ein Studium ist in Abschnitt 11 für die Eingruppierung in E11 nicht erforderlich.

TVWaldschrat

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #3 am: 31.01.2022 18:30 »
Aus meiner Erfahrung haben Personalräte im öffentlichen Dienst wenig Ahnung von der Tarifmaterie, daher brauchst du von denen nicht viel erwarten.

Allerdings ist es ein Unding vom Personalchef dich auf E7 für E11er-Tätigkeiten runter-handeln zu wollen.

Ich bin aber mal neugierig: Welche Tätigkeiten hast du denn bisher durchgeführt, die dich auf E7 bringen würden und dich trotzdem für eine E11-Stelle qualifizieren?

HermesDE

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #4 am: 31.01.2022 18:37 »
Aus meiner Erfahrung haben Personalräte im öffentlichen Dienst wenig Ahnung von der Tarifmaterie, daher brauchst du von denen nicht viel erwarten.

Allerdings ist es ein Unding vom Personalchef dich auf E7 für E11er-Tätigkeiten runter-handeln zu wollen.

Ich bin aber mal neugierig: Welche Tätigkeiten hast du denn bisher durchgeführt, die dich auf E7 bringen würden und dich trotzdem für eine E11-Stelle qualifizieren?

Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt. Die Stelle ist eigentlich auch mit einer E9 bewertet, bekomme allerdings wie gesagt nur die 7. Aber aus Fehlern lernt man und nochmal werde ich mich nicht damit abspeisen lassen. Die 11er Stelle ist im Endeffekt eine Fullstack Entwicklerstelle. Also Datenbanken, Front und Backendentwicklung. Obwohl ich FISI gelernt habe, habe ich mich während meiner Ausbildung und auch danach viel mit Programmierung beschäftigt wodurch die neue Stelle kein Problem darstellen sollte.

XTinaG

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #5 am: 31.01.2022 18:48 »
Es ist für die Eingruppierung völlig unbeachtlich, ob Du in der Lage bist, die auszuübende Tätigkeit auch tatsächlich auszuüben oder mit welcher Qualität Du dies tätest.

HermesDE

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #6 am: 31.01.2022 19:00 »
Danke schonmal für die ganzen Antworten. Werde morgen zur Leiterin des Personalrats gehen, die eine Menge Erfahrung in diesem Bereich hat und das Thema dort mal ansprechen. Mal schauen, was sie dazu sagt.

JC83

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #7 am: 01.02.2022 08:25 »
Moin,

kurz zu mir, ich habe Sommer 2020 meine Ausbildung zum FISI abgeschlossen und wurde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen. D.h. ich habe zum jetzigen Zeitpunkt circa 1,5 Jahre BE. Nach meiner Ausbildung wurde ich in die E7 eingruppiert. Damit war ich auch ganz zufrieden.

Allerdings habe ich mich Ende 2021 intern auf eine anspruchsvollere Stelle beworben, welche mit E11 ausgeschrieben war. Vorraussetzung waren ein Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation. Ich habe das Auswahlverfahren gewonnen und hatte letzte Woche ein Gespräch mit dem Personalleiter, meinem neuen Chef und einer Mitarbeiterin vom Personalrat. Inhaltlich ging es um die Eingruppierung. Ende des Spiels ist, dass der Personalchef mir weiterhin nur die E7 geben will, allerdings soll ich die neue Stelle bekommen. Meine Argumente, dass das nicht in Ordnung ist hat er vollkommen ignoriert. Die Mitarbeiterin vom Personalrat hat auch nichts dazu gesagt.

Jetzt meine Frage. Das kann doch rechtlich nicht in Ordnung sein, dass ich die Aufgaben einer E11 Stelle bearbeite, aber weiterhin nur die E7 bekomme? Okay ich hab das Studium nicht, deswegen eine Eingruppierung niedriger in die E10. Oder übersehe ich da was?

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Interessanter Fall. Ist das eine "klassische" Behörde?

Wie wurde denn "hier argumentiert"?

Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Und als persönlicher Rat: Wechsle den AG; mit der Qualifikation wirst derzeit überall mit rotem Teppich aufgenommen. Da hast du es nicht nötig, dich für einen inkompetenten AG krumm zu machen.

WasDennNun

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #8 am: 01.02.2022 10:41 »
Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt.
Ich bezweifle, dass die Tätigkeiten des Oracle DBA die einer EG7 entsprechen.

RsQ

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #9 am: 01.02.2022 11:00 »
Und als persönlicher Rat: Wechsle den AG; mit der Qualifikation wirst derzeit überall mit rotem Teppich aufgenommen. Da hast du es nicht nötig, dich für einen inkompetenten AG krumm zu machen.
DAS!!!

TVWaldschrat

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #10 am: 01.02.2022 11:36 »
Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt.
Ich bezweifle, dass die Tätigkeiten des Oracle DBA die einer EG7 entsprechen.

Je nachdem was genau unter einem Oracle DBA verstanden wird, würde ich da eher Richtung E10 bis E11 tendieren. Es gibt DBA die haben keine Ahnung von SQL, Replikation und RMAN, die würde ich eher bei E9a/b sehen, weil man ihnen dann auch nicht die volle Tätigkeit eines DBA übertragen kann.

HermesDE

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #11 am: 01.02.2022 13:41 »
Moin,

kurz zu mir, ich habe Sommer 2020 meine Ausbildung zum FISI abgeschlossen und wurde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen. D.h. ich habe zum jetzigen Zeitpunkt circa 1,5 Jahre BE. Nach meiner Ausbildung wurde ich in die E7 eingruppiert. Damit war ich auch ganz zufrieden.

Allerdings habe ich mich Ende 2021 intern auf eine anspruchsvollere Stelle beworben, welche mit E11 ausgeschrieben war. Vorraussetzung waren ein Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation. Ich habe das Auswahlverfahren gewonnen und hatte letzte Woche ein Gespräch mit dem Personalleiter, meinem neuen Chef und einer Mitarbeiterin vom Personalrat. Inhaltlich ging es um die Eingruppierung. Ende des Spiels ist, dass der Personalchef mir weiterhin nur die E7 geben will, allerdings soll ich die neue Stelle bekommen. Meine Argumente, dass das nicht in Ordnung ist hat er vollkommen ignoriert. Die Mitarbeiterin vom Personalrat hat auch nichts dazu gesagt.

Jetzt meine Frage. Das kann doch rechtlich nicht in Ordnung sein, dass ich die Aufgaben einer E11 Stelle bearbeite, aber weiterhin nur die E7 bekomme? Okay ich hab das Studium nicht, deswegen eine Eingruppierung niedriger in die E10. Oder übersehe ich da was?

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten :)

Interessanter Fall. Ist das eine "klassische" Behörde?

Wie wurde denn "hier argumentiert"?

Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Und als persönlicher Rat: Wechsle den AG; mit der Qualifikation wirst derzeit überall mit rotem Teppich aufgenommen. Da hast du es nicht nötig, dich für einen inkompetenten AG krumm zu machen.

Ja ist eine klassische Behörde. Als Argument hat mein Personalchef gebracht, dass ich noch keine Berufserfahrung habe und keine abgeschlossene Projekte vorzeigen kann. Hat er ja an sich auch erstmal Recht, aber das rechtfertigt höchstens die Einstufung in der Eingruppierung aber nicht die Eingruppierung an sich.
Ich hab ihm dann gesagt, dass das keinen Sinn macht, aber das hat er komplett ignoriert.

HermesDE

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #12 am: 01.02.2022 13:43 »
Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt.
Ich bezweifle, dass die Tätigkeiten des Oracle DBA die einer EG7 entsprechen.

Entspricht auch keiner E7 sondern einer E9. Habe damals bei der Übernahme nach der Ausbildung allerdings einfach die 7 akzeptiert, da ich nicht wusste, dass es eine 9er Stelle ist. Und auch allgemein wusste ich nicht, dass man fest eingruppiert wird und es da nichts zum verhandeln gibt. Aber jetzt weiß ich es besser und werde mich nicht nochmal so verarschen lassen.

XTinaG

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #13 am: 01.02.2022 13:43 »
Erfahrung gleich welcher Qualität ist bei einer Höhergruppierung auch für die Stufenzuordnung unbeachtlich.

JC83

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #14 am: 01.02.2022 13:57 »
Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt.
Ich bezweifle, dass die Tätigkeiten des Oracle DBA die einer EG7 entsprechen.

Entspricht auch keiner E7 sondern einer E9. Habe damals bei der Übernahme nach der Ausbildung allerdings einfach die 7 akzeptiert, da ich nicht wusste, dass es eine 9er Stelle ist. Und auch allgemein wusste ich nicht, dass man fest eingruppiert wird und es da nichts zum verhandeln gibt. Aber jetzt weiß ich es besser und werde mich nicht nochmal so verarschen lassen.

Das ist natürlich der nächste "Knaller".
Klagen, ausstehende Geld einsammeln und dann nix wie weg da...