Autor Thema: Eingruppierung Systemadministrator  (Read 14997 times)

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Eingruppierung Systemadministrator
« am: 01.02.2022 14:29 »
TVÖD-Kommune: NRW

Guten Tag zusammen,
meine Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst ist nach meiner Ausbildungszeit der 07.01.2015.
Seit dem 08.2020 bin ich in der EG10 eingruppiert. Diese habe ich, nach langem nörgeln, erhalten, weil meine Stelle auf EG11 eingestuft wurde. Da ich kein Studium habe, fand hier Anwendung, dass ich eine Entgeltgruppe darunter eingruppiert werde.

Nun wurde mir erzählt, dass ich die persönlichen Voraussetzungen für die Stelle mittlerweile erfülle, da ich seit sieben Jahren als Systemadministrator tätig bin. Wäre das so weit richtig und ich kann einen Höhergruppierungsantrag für den 07.01.2022 stellen?

Vielen Dank und Grüße!

superbraz

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #1 am: 01.02.2022 14:35 »
du stellst keinen Höhergruppierungsantrag...
hab schon gelernt, soetwas gibt es nicht.

Du bittest um Anpassung deiner Stellenbeschreibung und stellst einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung.
(Eingruppierungsfeststellung)

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #2 am: 01.02.2022 14:37 »
Hey,
danke für den Hinweis.
Bei uns heißt das Dokument wohl leider aber noch so, weswegen ich den Begriff so genutzt hatte.

Grüße :)

XTinaG

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #3 am: 01.02.2022 14:46 »
Im August 2020 gab es im Bereich IT für die E11 keine Voraussetzung in der Person mehr. Du bist seit der Übertragung der maßgeblichen Tätigkeit in E11 eingruppiert. Es ist kein Antrag zu stellen (wäre es auch nicht, wenn eine Voraussetzung in der Person bestanden hätte und Du diese mittlerweile erfülltest), sondern das zustehende Entgelt als Forderung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Das Gros der Ansprüche der Vergangenheit ist leider bereits durch die tarifliche Ausschlußfrist verfallen.

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #4 am: 01.02.2022 14:55 »
Hallo XTinaG,
danke für deine ausfürliche Antwort.
Das verstehe ich tatsächlich nicht ganz, da mir das so von meinem Arbeitgeber mitegeilt wurde.
Faktisch ist es so, dass ich in der EG10 3 eingruppiert bin, meine Stellenbeschreibung als EG11 deklariert wurde. Dies zu dem Zweck der Erreichung von EG10 zum Zeitpunkt 08.2020.

Welche Möglichkeiten bieten sich mir nun? Was sollte ich nun tun um in die EG11 eingruppiert zu werden? Einfach einen Antrag (bei uns läuft das nunmal so) stellen in welcher angefragt wird zukünftig und für die letzten sechs Monate in die EG11 eingruppiert zu werden?

Hättest du ggf. noch den Paragrafen für die Eingruppierung für den Bereich IT für mich? Das würde meinen Arbeitskollegen auch sehr helfen.

Grüße

XTinaG

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #5 am: 01.02.2022 15:10 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Tarifbeschäftigte sind vielmehr unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert, § 12 TVÖD. Sofern Deine auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E11 führt, bist Du bereits seit der Übertragung in E11 eingruppiert. Dazu mußt Du überhaupt nichts tun. Dein Arbeitgeber hat Dir das zustehende Entgelt vorenthalten. Er behauptet dazu eine Voraussetzung in der Person. Diese gibt es im kommunalen Bereich (und auch beim TV-L nicht), sondern nur beim Bund. Entweder handelt die Personalverwaltung in der Absicht, dem Arbeitgeber einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und beschädigt dazu Dein Vermögen, indem sie durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum bei Dir erregt hat und weiter unterhält, oder sie ist völlig unfähig.

Zu unterstellen ist zumeist letzteres. Um Deinen Vermögensschaden zu minimieren, sei zur Forderung des Betrags der Differenz des ausgezahlten Entgelts zum zustehenden Entgelt gegenüber dem Schuldner geraten. Eine angemessene Frist, etwa zwei Wochen, solltest Du dazu setzen. Anschließend erhebst Du Lohnklage als besondere Form der Leistungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber wird sich (zurecht) auf die tarifliche Ausschlußfrist berufen und lediglich für die vergangenen 6 Abrechnungsperioden leisten.

Gehst Du hingegen von Ersterem (und damit von der Verwirklichung des Tatbestands des Betrugs) aus, kannst Du für die durch die tarifliche Ausschlußfrist verfallenen Ansprüche ggfs. den Betrüger auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #6 am: 01.02.2022 15:11 »
Das verstehe ich tatsächlich nicht ganz, da mir das so von meinem Arbeitgeber mitegeilt wurde.
Faktisch ist es so, dass ich in der EG10 3 eingruppiert bin, meine Stellenbeschreibung als EG11 deklariert wurde. Dies zu dem Zweck der Erreichung von EG10 zum Zeitpunkt 08.2020.
Eingruppiert bist du wahrscheinlich in der EG11
Du bekommst halt nur fälschlicherweise das Entgelt der EG10

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #7 am: 01.02.2022 15:28 »
Also gibt es überhaupt keine persönlichen Vorraussetzungsklauseln mehr?
Es zählt lediglich die Stelle welche man ausführt?
Bin gerade wieder ein bisschen schockiert...

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #8 am: 01.02.2022 15:34 »
Schaue halt in die Entgeltordnung, da steht es so.

Hier eine Erläuterung für TV-L aber TVöD ist fast gleich.

https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

pommes

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #9 am: 01.02.2022 15:46 »
Also gibt es überhaupt keine persönlichen Vorraussetzungsklauseln mehr?
Es zählt lediglich die Stelle welche man ausführt?
Bin gerade wieder ein bisschen schockiert...

Man möge mich korrigieren, falls ich falsch liege: Bis EG13 gibt es keine Voraussetzung in der Person bei IT.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #10 am: 01.02.2022 15:51 »
Also gibt es überhaupt keine persönlichen Vorraussetzungsklauseln mehr?
Es zählt lediglich die Stelle welche man ausführt?
Bin gerade wieder ein bisschen schockiert...

Man möge mich korrigieren, falls ich falsch liege: Bis EG13 gibt es keine Voraussetzung in der Person bei IT.
richtig, selbst der Schulabbrecher kann dort bis EG13 korrekt und tarifkonform eingruppiert werden.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #11 am: 01.02.2022 15:52 »
Das ist nicht ganz zutreffend. In den Entgeltgruppen E12 und E13 ist eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung gefordert.

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #12 am: 01.02.2022 16:04 »
Rein theoretisch (für meine Arbeitskollegen wichtig), sollte ich die Stelle nun nicht mehr auskleiden und die Stelle wird mit EG11 und der Vorraussetzung eines Studiums ausgeschrieben. Könnte sich formal zwar ein Arbeitskollege nicht bewerben, weil er auch kein Studium hat. Tut er dies aber trotzdem und wird auch angenommen, weil bspw. keine besseren oder anderen Bewerber da waren, muss er in der EG11 eingruppiert werden?

Ihr helft mir wirklich sehr, vielen Dank dafür!

XTinaG

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #13 am: 01.02.2022 16:24 »
Ein öffentlicher Arbeitgeber wäre an seine Ausschreibung gebunden und dürfte einen Bewerber, der konstitutive Voraussetzungen nicht erfüllt, nicht berücksichtigen. Tut er es trotzdem, hat das keinen Einfluß auf die Eingruppierung.

chucknorris

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Antw:Eingruppierung Systemadministrator
« Antwort #14 am: 09.02.2022 09:47 »
Hallo Zusammen,

nach der neuen EGO gibt es ja die Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen, speziell Beschäftigte in der Informationstechnik, den genauen Quellennachweis finde ich gerade nicht, habe mir aber von der Gewerkschaft bestätigen lassen das eine EG13 mit "nur" einer Ausbildung und ohne Führungsfunktion möglich ist. (TVÖD VKA)

Ich sehe nun die ganzen ITler die gerne mehr Geld hätten, hier mal ein skizzierter Weg, vielleicht könnt ihr dazu eure Meinung äußern damit das Bild runder wird.

Ausgangspunkt ist ein/e Angestellte/r aus dem Bereich IT mit min. dreijähriger Ausbildung.

1. Angestellte/r dokumentiert grob die letzten 6? Monate seiner/ihrer Tätigkeiten
2. Absprache mit Führungskraft und Beratung durch Gewerkschaft für die Formulierung der Eingruppierungsfeststellung
3. Personalabteilung wundert sich, die Zeit geht ins Land und am Ende wird rückwirkend 6? Monate vor dem Datum der Abgabe der Eingruppierungsfeststellung die neue Eingruppierung umgesetzt, aktuelle Stufe zu dem Datum beachten
4. Auf diesem Weg kann die EG13 erlangt werden, nun ist ein Master Studiengang mit Ausbildung/Erfahrung/(Fach)Hochschulzugang möglich, Kosten 8-20 Tsd. Euro berufsbegleitend
5a. Anschließend kann man sich weiter die Karriereleiter hoch hangeln bis zur EG15+
5b. Alternativ wird es möglich sein mit einer EG13 ohne Master/Führungsaufgaben auf eine EG14 mit Führungsverantwortung zu kommen? Oder wird dann mangels der Voraussetzung maximal EG13 bezahlt? Letzteres wäre meine Vermutung.