Hallo liebes Forum,
ich bin seit Januar 2020 Leiter einer IT-Arbeitsgruppe. Ich wurde deshalb in die EG11 hochgruppiert.
Mir sind 5 Mitarbeiter untergestellt. Die Kollegen sind in folg. EG`s eingruppiert: 1x 8, 3x 9c und 1x 10. Zum 01.01.2022 wurden die 3 von 9c nach EG10 höhergruppiert. Ich wollte deshalb einen Antrag in die EG12 stellen, da jetzt 4 Kollegen in EG10 eingruppiert sind.
In der Entgeltordnung (IT) steht für die EG12:
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind
Ich war vor meiner Höhergruppierung seit 2015 in EG10.
Meine Frage: habe ich nach der Entgeltordnung grundsätzlich anspruch auf EG12?
Vielen Dank für eure Meinungen
Viele Grüße
Markus