Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Aufhebungsvertrag ohne Sperre!?
Schokobon:
--- Zitat von: ike am 02.02.2022 12:58 ---Vorher mit der Arbeitsagentur sprechen,
--- End quote ---
Halte ich für nutzlos, da du in diesem riesigen Schiff von fast 100.000 Mitarbeitenden (und ebenso vielen Meinungen) wohl kaum mit genau dem sprechen wirst der dann auch über die Sperre zu entscheiden hätte.
Warum soll denn im vorliegenden Sachverhalt ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden?
Und warum sollte nun die Versichertengemeinschaft bei der Suche nach Gründen, die eine Sperrzeit abwenden sollen, behilflich sein?
cyrix42:
Moin,
eine Sperrzeit beim ALG I kann dann verhängt werden, wenn der AN aktiv an der Beendigung seines vorhergehenden Arbeitsverhältnisses Anteil hatte, also durch eigene Kündigung oder durch Zustimmen zu einem Auflösungsvertrag. Davon wird abgesehen, wenn ein wichtiger Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorlag, also etwa gesundheitliche Gründe, aber auch z.B. Umzug zum Lebenspartner in eine andere Stadt, ...
Wenn aber einem einfach der Job nicht mehr zusagt (oder man etwa die letzten Jahre vor der Rente sich über ALG I finanzieren will), dann können durchaus Sperrzeiten verhängt werden.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version