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Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA

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Norbert457:
Hallo,

ich bin Haus- und IT-Techniker in einer Schule und wurde nach TVÖD VKA  E5 Eingruppiert.
Es gibt an meiner Schule auch keinen Hausmeister, ich bin praktisch für alles verantwortlich was anfällt.  ::)
So wie ich aber nachgelesen habe bekommt der Schulhausmeister der eine erhebliche Heraushebung aufgrund erhöhter technischer Anforderungen hat ja schon die Endgeldgruppe 7.

„Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit sich aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erheblich aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt. (Eine erhebliche Heraushebung aufgrund erhöhter technischer Anforderungen liegt vor, wenn die Schulhausmeisterin oder der Schulhausmeister elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldeanlagen oder Anlagen der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Steuerung eigenverantwortlich zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat.)“

Zu meiner Stelle gibt es auch noch keine richtige Stellenbeschreibung, die Aussage des Peronalers war "ich soll die mal selber schreiben weil er nicht weis was ich überhaupt so mache...."  :-X :o :o

Also habe ich meine Aufgaben hier zusammen getragen und hätte gern mal eure Meinung dazu.
Aber diese Stelle kann ja eigentlich nicht schlechter als der Schulhausmeister in der Endgeldgruppe 7 sein.

Wenn es eine höhere Eingruppierung als E5 sein sollte, wovon ich eigentlich ausgehe. Wie müsste ich jetzt vorgehen um höher eingruppiert zu werden bzw. die richtige Eingruppierung zu erhalten.

HAUS- und IT-TECHNIKER Schule

 Das Aufgabengebiet umfasst:

   Typische Schulhausmeistertätigkeiten
   Steuerung, Konfiguration und Überwachung der elektronischen Schließ-, Alarm- und Brandmeldeanlage und Videoüberwachung
   Steuerung, Konfiguration und Überwachung der Gebäudeleittechnik
   Support und Unterhaltung der schulischen IT (WLAN, Netzwerk, Notebooks, Taplets, Digitale Tafeln, Telefon) mit Unterstützung durch einen Fachbetrieb
   Überwachung und Wartung der modernen TGA, BGA, Gebäude und Grundstücke
   Winterdienst wie z. B. Schnee räumen.
   Beschaffungen, Materialverwaltung und Anleitung von Fremdfirmen
   Beschwerdemanagement und Lösung von Konflikten
   Wartung und Pflege der gesamten technischen Anlagen innerhalb und außerhalb der Einrichtung.
   Durchführung kleinerer Reparaturen
   Koordination von Fremdfirmen.
   Koordination der Durchführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten.
   Pflege der Grünanlagen.
   Durchführung von Botendiensten und Transporten.
   Ständiger Vertreter des Hallenwartes

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

XTinaG:
Für eine Einschätzung bedarf es noch Angaben zu den jeweiligen Zeitanteilen sowie dazu, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in NRW hat.

Norbert457:
Arbeitgeber hat den Sitz nicht in NRW

Das Aufgabengebiet umfasst:

bei 39,5 h Wochenarbeitszeit sieht es etwa so aus. Das ganze ist natürlich auch stark Jahreszeiten abhängig.

   15h, Typische Schulhausmeistertätigkeiten + Grünanlagen + Winterdienst + Durchführung kleinerer Reparaturen
   2h, Steuerung, Konfiguration und Überwachung der elektronischen Schließ-, Alarm- und Brandmeldeanlage und Videoüberwachung
   2h, Steuerung, Konfiguration und Überwachung der Gebäudeleittechnik
   4h, Support und Unterhaltung der schulischen IT (WLAN, Netzwerk, Notebooks, Taplets, Digitale Tafeln, Telefon) mit Unterstützung durch einen Fachbetrieb
   3h,Überwachung und Wartung der modernen TGA, BGA, Gebäude und Grundstücke
   2h, Beschaffungen, Materialverwaltung und Anleitung von Fremdfirmen
   1h, Beschwerdemanagement und Lösung von Konflikten
   8h, Wartung und Pflege der gesamten technischen Anlagen innerhalb und außerhalb der Einrichtung.
   1h, Koordination von Fremdfirmen.
   1h, Koordination der Durchführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten.
   0,5h, Durchführung von Botendiensten und Transporten.
   Ständiger Vertreter des Hallenwartes ( immer  ;) )

+ erster kontakt für die Alarmanlage, also eigentlich wie eine Rufbereitschaft.. (Diensthandy muss immer an sein)

XTinaG:
Wenn es sich um tatsächlich trennbare Arbeitsvorgänge handelt, liegen wir bei 58,2% E5, 17,7% E7 und der Rest E4, E2 oder E1. Das ergäbe tatsächlich eine E5. Geht man von einem einheitlichen Funktions-Arbeitsvorgang aus, ergibt sich E7.

Rufbereitschaft hat man genau dann, wenn der Arbeitgeber sie anordnet. Dann hat man auch Anspruch auf die Vergütung der Rufbereitschaft. Ordnet der Arbeitgeber sie nicht an, muß man auch nicht erreichbar sein.

Norbert457:
Danke für die tolle Antwort. Also kann ich davon ausgehen das meine Stelle mit der E5 erstmal fair eingruppiert ist.
Eine Anordnung für die Rufbereitschaft gibt es nicht. Aber hier gibt es für alles nichts...  ;D

Dann werde ich mal nachfragen ob diese Rufbereitschaft angeordnet wird oder nicht.

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