Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA

<< < (2/2)

Lars73:
Zumindest die Hausmeistertätigkeit einschließlich ...Meldeanlagen, Gebäudeleittechnik etc. würde ich als Arbeitnehmer als einen Arbeitsvorgang ansehen und auf die E7 zielen.

Hinsichtlich Rufbereitschaft würde ich erstmal davon ausgehen, dass es eine Anordnung war und die entsprechende Vergütung einfordern. Wer hat denn gesagt, dass das Diensthandy immer an sein muss? Soweit diese Aussage den Arbeitgeber zuzuordnen ist greift erstmal die Vorgabe. Wurde auch gesagt, dass man reagieren muss? Wenn tatsächlich nur die Aussage war, dass das Handy an sein muss wäre es ggf. unklar. Dann könnte es sinnvoll sein erstmal zu klären welche Pflichten bestehen.

Norbert457:
Also ich würde auch gern in Richtung E7 gehen da die Tätigkeiten schon sehr anspruchsvoll sind gerade was unser Netzwerk und den 1st Level IT Support angeht.  (Moderner Schulneubau)

Was die Rufbereitschaft angeht ist es so das die Aufzüge im Schulgebäude bei mir auflaufen und diese werden ja auch nach meiner Dienstzeit genutzt.
und ich bin der Erstkontakt bei unserem Wachdienst, also wenn ein Alarm aufläuft (Einbruch, Brand oder das intelligente Tracking der Kameras) werde ich Kontaktiert und dann ist ein handeln erforderlich.

Meistens fahre ich erstmal selbst zur Schule und überprüfe das. Man kann auch sagen ich Wohne da schon fast..  ::) ;D

Gefragt wurde ich nicht, meine Diensthandynummer wurde überall hinterlegt also muss ich es wohl auch machen.

Lars73:
Das bedeutet ja nicht, dass man reagieren muss. Wenn es so unklar in der Aussage ist sollte man das Gespräch zur Rufbereitschaft suchen.

Norbert457:
Ja ich werde das mit meinem Arbeitgeber besprechen. Auf Dauer kann kann ich ja sowieso nicht alleine 30 Tage im Monat Bereitschaft haben.

Danke für die Antworten.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version