Urlaub kann nicht von einem anderen Arbeitgeber übernommen werden. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers gegen den neuen Arbeitgeber entsteht aus dem Arbeitsverhältnis heraus, ein noch bestehender Urlaubsanspruch gegen den alten Arbeitgeber ist durch diesen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.