Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Dringende Frage zu Arbeitgeberwechsel innerhalb TVL
XTinaG:
Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Für die Änderung der Eingruppierung bedarf es zusätzlich noch der einvernehmlichen Vereinbarung einer anderen auszuübenden Tätigkeit.
Ace:
Danke. Wo steht im TVL, dass eine Versetzung nur unter Beibehaltung der Entgeltgruppe möglich ist? "Unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses" rechtfertigt m.E. nur die Weiterbeschäftigung des Arbeitsverhältnis mit dem Bundesland, nicht aber die die explizite Eingruppierung.
XTinaG:
In der PE zu § 4 Abs. 1 steht, was eine Versetzung ist. Bei der Versetzung handelt es sich um die Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers zum Einsatz des Arbeitnehmers in seinen Untergliederungen. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist hingegen eine Vertragsänderung. Sie bedarf mithin einer einvernehmlichen Vereinbarung. Sie ist also nicht im Wege einer Versetzung möglich, denn diese ist das einseitige Handeln des Arbeitgebers im Rahmen dessen Direktionsrechts.
Ace:
Ok vielen Dank. Da es ja der derselbe Arbeitgeber ist (Land), können die mich ja nicht zwingen zu kündigen oder? Es würde dann ein Änderungsvertrag entstehen mit Probezeit entstehen? Was passiert, wenn ich die Probezeit nicht bestehe? Habe ja ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
WasDennNun:
Nein, es gibt keine Probezeit.
Und wenn man irgendwas in einem (auch nicht notwendigen) Änderungsvertrag wg. Probezeit reinschreibt, dann ist das die Tinte nicht wert, da das KSchG ja dadurch nicht aufgehoben werden wird.
Wenn der AG dich in deiner neuen Tätigkeit erproben will, dann muss er dir die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragene (und du damit in der alten EG bleibst, aber das Entgelt in höhe der neuen bezahlt bekommst).
Was im TV-L für dich jedoch den Nachteil hätte, dass du dann auch erst später höhergruppiert wirst und erst dann deine Stufenlaufzeit wieder von vorne anfängt.
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