Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Zwang zum HomeOffice?
kate:
Hallo,
eine Frage in die Runde. Bei uns im Amt zeichnet es sich ab, das es auch nach Corona einen Zwang zum HomeOffice geben wird. Aktuell sitzen schon theoretisch mehr Personen in einem Büro als Tische und Stühle da wären, wobei pandemiebedingt eben viele von daheim arbeiten. Nur wird die Pandemie nicht auf ewig bleiben, und es kommen weiter schneller neue KollegInnen als neue Arbeitsplätze. Man wird also auf Dauer dazu genötigt, von daheim zu arbeiten - ohne das jemand fragen würde, bei wem die Räumlichkeiten denn überhaupt dazu geeignet wären. Gibt es solche Entwicklungen anderswo auch? (im öD, in DE. das es das in anderen Ländern oder in der freien Wirtschaft gibt, mag sein) Man spricht davon, das sei nun "modern" - ich kenne sowas aus Studiumszeiten wenn manche PC-Pools mal überbelegt waren, aber seither war das undenkbar. Habe ich die letzten Jahre in einer Blase der Glückseligkeit gelebt?
Danke und Gruß
KT
XTinaG:
Es gibt aktuell keinen Zwang zum „Homeoffice“ noch läge es in der Macht eines Arbeitgebers, eine solche einseitig festzulegen. Vielmehr ist er verpflichtet, einen vollständigen und funktionsfähigen Arbeitsplatz bereitzustellen.
Britta2:
Der AG darf kein HO anweisen, er darf es dem AN jedoch anbieten. Der AN wiederum ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Es genügt die formlose Rückmeldung "nicht möglich".
Aber - der AG hat Weisungsrecht d.h. er kann bei Platzmangel dem AN einen Laptop zur Verfügung stellen und ihm einen täglich wechselnden Arbeitsplatz zuweisen - egal wo im Haus d.h. Tisch in irgendeiner Ecke. Der AN hat keinen Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz (und sich dort auf ewig häuslich einzurichten). Das gilt allerdings auch fü die anderen Mitarbeiter. "Ganz moderne" AG tun das ... Will man das aber als AN im ÖD wirklich? Wäre eine Überlegung Wert ...
XTinaG:
Der dann zugewiesene Arbeitsplatz muß aber jeweils der ArbStättV und sonstigen Anforderungen an Arbeitssicherheit und -schutz genügen, eine Gefährdungsbeurteilung erhalten haben usw.
Britta2:
--- Zitat von: XTinaG am 06.02.2022 10:36 ---Der dann zugewiesene Arbeitsplatz muß aber jeweils der ArbStättV und sonstigen Anforderungen an Arbeitssicherheit und -schutz genügen, eine Gefährdungsbeurteilung erhalten haben usw.
--- End quote ---
Ja, und wie gesagt - Einhaltung Gleichbehandlungsgrundsatz (siehe hier).
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html
Sonst: Stichwort Homeofficepflicht (siehe hier).
Beschäftigte sind grundsätzlich verpflichtet, ein vom Arbeitgeber unterbreitetes Angebot zur Arbeit im Homeoffic anzunehmen, sofern iherseits keine Gründe entgegenstehen. Dies können z.B. mangelnde räumliche und technische Gegebenheiten in der Wohnung des Beschäftigten sein. Es genügt eine formlose Mitteilung des Beschäftigten, dass seine persönlichen Umstände Homeoffice nicht zulassen.
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html;jsessionid=99E24CE6098DC848DF5018E54472C4D8.delivery2-replication
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