..es ist richtig, dass er aus seinem Beamtenverhältnis keinen Anspruch ableiten kann.
..als am 29.11.2021 nach dem TV-L Beschäftigter bekommt er sie aber als (ehemaliger) TV-Ler nachgezahlt...die würde er schließlich auch erhalten, wenn er statt ins Beamtenverhältnis in die Privvatwirtschaft gegangen war...
..die Voraussetzungen waren am Stichtag erfüllt