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Verzicht auf tarifliche Ausschlussfrist möglich?

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matzl:
Hallo Zusammen,
Man stelle sich folgende Situation vor.
In Kommune A wurden seit über 10 Jahren Rufbereitschaften falsch abgerechnet und deshalb zu wenig Entgelt ausbezahlt. Die tarifrechtliche Situation ist natürlich eindeutig. Anspruch besteht natürlich gemäß der Ausschlussfrist nur auf Auszahlung des fehlenden Entgelts für die letzten 6 Monate.
Die Frage ist jetzt. Dürfte die Kommune auf freiwilliger Basis das Entgelt über die 6 Monate hinaus nachzahlen und quasi auf die tarifliche Ausschlussfrist verzichten?
Kann es zu anderen Problemen kommen? Es gab Stichworte wie „Veruntreuung von Steuergeldern“, Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit?

Viele Grüße Matzl

XTinaG:
Die Gemeinde kann auf eine entsprechende Einrede verzichten.

Organisator:
Es würde hier ein Verstoß gegen das Haushaltsprinzip der Sparsamkeit vorliegen und diser müsste deshalb gut abgewogen und begründet sein.

matzl:
Vielen Dank für deine erste Rückmeldung XTinaG.
Ich konkretisiere die Situation noch etwas:
Die Kommune liegt in Bayern, es gilt also bayerisches Kommunalrecht.
Die Diskussion geht zwischen der Kommunalverwaltung und dem politischen Gemeinderat hin und her. Die Verwaltung möchte nur die 6 Monate nachzahlen. Der Gemeinderat wünscht sich eine darüber hinausgehende Auszahlung.
Die Verwaltung hat sich daraufhin beim Kommunalen Arbeitgeberverband rückversichert und der KAV sieht beim Verzicht auf die tarifliche Ausschlussfrist den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verletzt. Außerdem sieht der KAV die Gefahr eine Beanstandung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und es könnte „sogar der Straftatbestand der Veruntreuung im Raum stehen“. Diese Aussage ist für ehrenamtliche Gemeinderäte natürlich schwer zu greifen und durchaus einschüchternd. Welche Argumente gibt es, die die Aussagendes KAV entgegenstehen können?
Es wurde auch auf eine Geschichte aus Bamberg verwiesen: https://www.tvo.de/untreueverdacht-im-bamberger-rathaus-519930/https://www.tvo.de/untreueverdacht-im-bamberger-rathaus-519930/
Viele Grüße
Matzl

Isie:
Falls es Anhaltspunkte dafür gibt, dass bewusst falsch abgerechnet wurde, erhebe den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung. Damit kannst du die Ausschlussfrist evtl. aushebeln.

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