Hallo zusammen,
ich erhalte zur Zeit die gemäß im Betreff genannte Zulage. Befinde mich in E10 Stufe 5. In Stufe 6 geht es 2025. Die Zulage ist bis September befristet. Antrag auf Verlängerung der Zulage ist bereits gefertigt.
Der Passus lautet ja wie folgt:
"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten
abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt
ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe
können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden.
Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich. "
Meine Frage wäre nun folgende: Besteht in Stufe 5 lediglich die Möglichkeit, eine Zulage bis zum Differenzbetrag der nächste Stufe 6 zu erhalten (ca. 145 €), oder ist auch in Stufe 5 möglich, Antrag auf Zulage von 20 v.H. der Stufe 2 (ca. 750 €) zu stellen? Ich interpretiere das so, dass der AG durchaus auch 10 v.H. gewähren kann, auch wenn damit der Differenzbetrag überschritten werden würde, oder?
Viele Grüße