"[Die Personalakte ist] eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters betreffen und in einem engen Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen" (BAG, Urteil v. 19.7.2012, 2 AZR 782/11) - diese Definition dürfte einschlägig sein. Wenn sich die Gründe für die Kündigung aus diesem Schreiben ergeben sehe ich einen schon einen engen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis.