Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Darf DAS aus der PA kopiert werden?
XTinaG:
Mal ganz abgesehen davon, daß ich nicht sehe, warum wir jetzt auf einmal beim seltenen Spezialfall Schwerbehinderter, die etwa 2,48% der Beschäftigten ausmachen, sind, muß ich auch bei denen überhaupt nichts öffentlich machen. Ich muß lediglich gegenüber dem Integrationsamt begründen.
carriegross:
Zugegeben, dass habe ich jetzt mal weitergesponnen, "Spezialfälle" erwähnen wollen.
Du musst keinen PR anhören, der bei der Anhörung vollumfänglich informiert werden muss?
XTinaG:
Nein. Ich muß eine Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG durchführen.
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