Darf DAS aus der PA kopiert werden?

Begonnen von django, 07.02.2022 14:33

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carriegross

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/digitalisierung-transformation/personalakten-im-oeffentlichen-dienst_524786_536868.html

Ich meine aber, dass ein solches Schriftstück lt. Rechtslrechung zur Kündigung und somit zur PA gehört. Hab grad aber keine Zeit zu suchen.

Auch, wenn das der SV nicht hergibt ... man weiß ja nie, wenn es sich um einen schwerbehinderten AN handeln sollte, somit die SBV anzuhören ist, außerhalb der Probezeit auch das Integrationsamt, es evtl. zu einer Kündigungsschutzklage kommt ... dieses Schriftstück wird früher oder später der AN zu Gesicht bekommen.

ProfTii

Zitat von: XTinaG in 08.02.2022 07:58
Wir sind im Sachverhalt nicht auf den öffentlichen Dienst begrenzt. Aber auch dort gibt es eine solche Verpflichtung nur für Beamte.

Da wir uns im "Forum öffentlicher Dienst" befinden, beschränke ich jeden SV erstmal hierauf. Ändert aber nicht daran, dass ich im Irrtum war.

XTinaG

Zitat von: carriegross in 08.02.2022 08:02
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/digitalisierung-transformation/personalakten-im-oeffentlichen-dienst_524786_536868.html

Ich meine aber, dass ein solches Schriftstück lt. Rechtslrechung zur Kündigung und somit zur PA gehört. Hab grad aber keine Zeit zu suchen.

Auch, wenn das der SV nicht hergibt ... man weiß ja nie, wenn es sich um einen schwerbehinderten AN handeln sollte, somit die SBV anzuhören ist, außerhalb der Probezeit auch das Integrationsamt, es evtl. zu einer Kündigungsschutzklage kommt ... dieses Schriftstück wird früher oder später der AN zu Gesicht bekommen.

Angesichts der nicht bestehenden Pflicht, überhaupt Personalakten zu führen, angesichts des Umstandes, daß in einer ordentlichen Kündigung keinerlei Gründe, auch nicht auf Nachfrage, genannt werden müssen, wäre eine solche Entscheidung zumindest dann verwunderlich, wenn sie von relevanter Stelle, also LAG aufwärts, getroffen worden wäre.

XTinaG

Zitat von: ProfTii in 08.02.2022 08:04
Zitat von: XTinaG in 08.02.2022 07:58
Wir sind im Sachverhalt nicht auf den öffentlichen Dienst begrenzt. Aber auch dort gibt es eine solche Verpflichtung nur für Beamte.

Da wir uns im "Forum öffentlicher Dienst" befinden, beschränke ich jeden SV erstmal hierauf. Ändert aber nicht daran, dass ich im Irrtum war.

Diese Prämisse kann man bei den Tarifforen eigentlich nur beim Unterforum "TVÖD Bund" haltbar tätigen. Sowohl in den Mitgliedsverbänden der VKA als auch in den Arbeitgeberverbänden in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Mitglieder in der TdL sind, finden sich privatrechtlich organisierte Arbeitgeber in relevanter Zahl. Vom Unterforum "Kirche und Wohlfahrt" ganz zu schweigen...

carriegross

Zitat von: XTinaG in 08.02.2022 08:27
Zitat von: carriegross in 08.02.2022 08:02
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/digitalisierung-transformation/personalakten-im-oeffentlichen-dienst_524786_536868.html

Ich meine aber, dass ein solches Schriftstück lt. Rechtslrechung zur Kündigung und somit zur PA gehört. Hab grad aber keine Zeit zu suchen.

Auch, wenn das der SV nicht hergibt ... man weiß ja nie, wenn es sich um einen schwerbehinderten AN handeln sollte, somit die SBV anzuhören ist, außerhalb der Probezeit auch das Integrationsamt, es evtl. zu einer Kündigungsschutzklage kommt ... dieses Schriftstück wird früher oder später der AN zu Gesicht bekommen.

Angesichts der nicht bestehenden Pflicht, überhaupt Personalakten zu führen, angesichts des Umstandes, daß in einer ordentlichen Kündigung keinerlei Gründe, auch nicht auf Nachfrage, genannt werden müssen, wäre eine solche Entscheidung zumindest dann verwunderlich, wenn sie von relevanter Stelle, also LAG aufwärts, getroffen worden wäre.

Auch, wenn es natürlich keiner Angabe von Gründen in einer ordentlichen Kündigung bedarf. Schonmal einen schwerbehinderten AN außerhalb der Wartezeit "ordentlich" gekündigt bekommen, ohne Gründe "öffentlich" anzuführen?

XTinaG

Mal ganz abgesehen davon, daß ich nicht sehe, warum wir jetzt auf einmal beim seltenen Spezialfall Schwerbehinderter, die etwa 2,48% der Beschäftigten ausmachen, sind, muß ich auch bei denen überhaupt nichts öffentlich machen. Ich muß lediglich gegenüber dem Integrationsamt begründen.

carriegross

Zugegeben, dass habe ich jetzt mal weitergesponnen, "Spezialfälle" erwähnen wollen.

Du musst keinen PR anhören, der bei der Anhörung vollumfänglich informiert werden muss?

XTinaG

Nein. Ich muß eine Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG durchführen.