Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
2 oder mehr Stufen Höhergruppierung
Willmehrgeld:
Hallo zusammen,
ich wüsste gerne, ob es in meinem Fall möglich ist zwei oder mehr Stufen auf einmal höher gruppiert zu werden.
Ich habe vor 5 Jahren als Quereinsteiger (eigentlich bin ich Schreiner), bei einem Institut der RWTH, eine Stelle als Werkstoffprüfer* angetreten (E4). Jetzt habe ich die Prüfung zum Industriemechaniker abgelegt und swäre damit für meine Position qualifiziert. Mein Chef ist auch motiviert mich bis E7 hoch zu gruppieren meint aber, dass es nicht möglich wäre mehr als eine Stufe pro Jahr höher zu kommen. Stimmt das oder gibt es doch eine Möglichkeit?
Besten Dank im Voraus.
* warum als Werkstoffprüfer, weiß ich leider auch nicht, vielleicht gab es da grade eine frei Planstelle. Für meine Arbeit wäre sowohl ein Mechaniker als auch ein Werkstoffprüfer geeignet.
Organisator:
ja. Das ist ohne Probleme möglich. Da man anhand der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert ist, führt im Zweifel auch kein Weg drumrum.
WasDennNun:
--- Zitat von: Willmehrgeld am 07.02.2022 15:53 ---Hallo zusammen,
ich wüsste gerne, ob es in meinem Fall möglich ist zwei oder mehr Stufen auf einmal höher gruppiert zu werden.
Ich habe vor 5 Jahren als Quereinsteiger (eigentlich bin ich Schreiner), bei einem Institut der RWTH, eine Stelle als Werkstoffprüfer* angetreten (E4). Jetzt habe ich die Prüfung zum Industriemechaniker abgelegt und swäre damit für meine Position qualifiziert. Mein Chef ist auch motiviert mich bis E7 hoch zu gruppieren meint aber, dass es nicht möglich wäre mehr als eine Stufe pro Jahr höher zu kommen. Stimmt das oder gibt es doch eine Möglichkeit?
--- End quote ---
Bei Übertragung von entsprechenden Tätigkeiten ist es tariflich nicht nur möglich innerhalb eines Monats von EG1 auf EG15 zu kommen. Sondern es ist Vertragsbruch und betrug, dann nicht die EG15 zu bezahlen.
Alles andere ist Unwissenheit oder selbst aufgelegte Beschränkung.
Willmehrgeld:
Besten Dak für die schnellen Antworten, ich gebe das mal so weiter......
Johann:
Da scheint dein Chef ähnlich wie du einiges durcheinanderzubringen.
Die Beschränkung in der Höhergruppierung hat er wohl irgendwo bei den Beamten aufgeschnappt, da gibt es ungefähr so etwas. Für Tarifbeschäftigte spielt das wie schon richtig geschrieben keine Rolle, da du immer das Geld für die Arbeit kriegst, für die du eingestellt bist. Abweichungen nur, wenn bspw. persönliche Voraussetzungen fehlen, was hier aber nicht der Fall ist.
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