Vielen Dank für die Infos
Die Regelung für besonders langjährig Versicherte ist bei mir erfüllt und auch die Höchstgrenze von 46.060 € erreiche ich nicht. Ich arbeite nur Teilzeit.
Mein Problem ist ob der TV-L dieses nicht zulässt und ich wirklich kündigen muss, wie von meinem Personalrat angegeben:
„die Möglichkeit, von der ich gesprochen hatte, Ihr Arbeitsverhältnis trotz Rentenbezug quasi zu verlängern, geht nicht. Dies geht nur in den Fällen, in denen man regulär zu Beginn der Regelaltersgrenze in Rente gehen würde, bei Ihnen also zum 01.09.2023.
Da Sie bereits zum 01.08.2022 in Rente gehen wollen, bleibt nur die Möglichkeit, zu kündigen bzw. einen Auflösungsvertrag abzuschließen und dann als Rentnerin ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen. Hier hatte ich Ihnen bereits gesagt, dass der Personalrat in der Regel bei 50% einer Vollbeschäftigung die Grenze zieht.
Da Sie auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung in der Rente haben, empfehle ich Ihnen dringend, hierüber mit Ihrem Vorgesetzten zu sprechen, bevor Sie auf PSE zugehen, um Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn Ihr Vorgesetzter nämlich nicht bereit wäre, Sie weiter zu beschäftigen, hätten sie nur Ihre Rente.“
Ich habe eine unbefristete Stelle (ich arbeite zur Zeit 60 %), die ich gerne bis zu meiner Regelaltersgrenze behalten möchte.