Autor Thema: Vorgezogene Altersrente  (Read 8028 times)

Meltis

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Vorgezogene Altersrente
« am: 07.02.2022 19:34 »
Ich bin 1957 geboren und habe am 31.07.2022 meine 45 Rentenversicherungsjahre erfüllt. Deshalb möchte ich die vorgezogene Rente ab 01.08.2022 in Anspruch nehmen. Mein Arbeitsvertrag (TVL Baden-Württemberg) endet mit der Regelaltersgrenze am 31.08.2023. Ich möchte gerne weiterarbeiten und die Rente zusätzlich beziehen.
Ich habe vom Personalrat hierzu folgende Information bekommen: „Da Sie bereits zum 01.08.2022 in Rente gehen wollen, bleibt nur die Möglichkeit, zu kündigen bzw. einen Auflösungsvertrag abzuschließen und dann als Rentnerin ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen.“
Muss ich wirklich kündigen (Arbeitsvertrag TVL Baden-Württemberg) und einen neuen Arbeitsvertag abschließen um die vorgezogene Rente für langjährig Versicherte zu bekommen?

Hier ein Auszug aus dem Tarifvertrag TVL:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festge-legte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat,
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag).
(2) 1Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonachdie/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. 2Die/Der Beschäf-tigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten.
(5) 1Soll die/der Beschäftigte, deren/dessen Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 Buch-stabe a geendet hat, weiterbeschäftigt werden, ist ein neuer schriftlicher Arbeits-vertrag abzuschließen. 2Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Isie

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Antw:Vorgezogene Altersrente
« Antwort #1 am: 07.02.2022 20:36 »
Natürlich bleibt dein Arbeitsverhältnis bestehen. Es endet erst mit Ablauf des Monats vor Beginn der Regelaltersrente, ansonsten nur durch Kündigung oder Auflösungsvertrag. Du musst nur entscheiden, ob du eine Teilrente oder eine Vollrente beziehen willst. Die Hinzuverdienstgrenze ist zur Zeit sehr hoch, aber 2023 möglicherweise nicht mehr.


Meltis

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Antw:Vorgezogene Altersrente
« Antwort #3 am: 08.02.2022 19:30 »
Vielen Dank für die Infos
Die Regelung für besonders langjährig Versicherte ist bei mir erfüllt und auch die Höchstgrenze von 46.060 € erreiche ich nicht. Ich arbeite nur Teilzeit.
Mein Problem ist ob der TV-L dieses nicht zulässt und ich wirklich kündigen muss, wie von meinem Personalrat angegeben:

„die Möglichkeit, von der ich gesprochen hatte, Ihr Arbeitsverhältnis trotz Rentenbezug quasi zu verlängern, geht nicht. Dies geht nur in den Fällen, in denen man regulär zu Beginn der Regelaltersgrenze in Rente gehen würde, bei Ihnen also zum 01.09.2023.
Da Sie bereits zum 01.08.2022 in Rente gehen wollen, bleibt nur die Möglichkeit, zu kündigen bzw. einen Auflösungsvertrag abzuschließen und dann als Rentnerin ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen. Hier hatte ich Ihnen bereits gesagt, dass der Personalrat in der Regel bei 50% einer Vollbeschäftigung die Grenze zieht.
Da Sie auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung in der Rente haben, empfehle ich Ihnen dringend, hierüber mit Ihrem Vorgesetzten zu sprechen, bevor Sie auf PSE zugehen, um Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn Ihr Vorgesetzter nämlich nicht bereit wäre, Sie weiter zu beschäftigen, hätten sie nur Ihre Rente.“

Ich habe eine unbefristete Stelle (ich arbeite zur Zeit 60 %), die ich gerne bis zu meiner Regelaltersgrenze behalten möchte.

Isie

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Antw:Vorgezogene Altersrente
« Antwort #4 am: 08.02.2022 20:02 »
Nein, du musst nicht kündigen oder einen Auflösungsvertrag schließen. Dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen! Es gibt keine entgegenstehende tarifliche Regelung.
Du solltest statt mit dem Personalrat mit dem Personalsachbearbeiter reden.
Der Rentenbezug hat natürlich einige Auswirkungen, aber das sollte kein Problem sein. Du verlierst den Anspruch auf Krankengeldzuschuss bei Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Entgeltfortzahlungsfrist. Die VBL-Pflicht endet, wenn du eine Vollrente bekommst.

XTinaG

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Antw:Vorgezogene Altersrente
« Antwort #5 am: 08.02.2022 20:09 »
Wie die meisten Mitglieder von Personalvertretungen ist auch dieses in genau einem gut: sich intellektuell zu entlaiben, sobald er den Mund aufmacht. Du mußt Dein Arbeitsverhältnis nicht verlängern, es endet erst mit Ablauf des Monats, in dem Du das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente (§ 35 Satz 2 SGB VI) vollendet hast, § 33 Abs. 1 Alternative a) TV-L. Andere Beendigungstatbestände liegen nicht vor, es sei denn, Du kündigst oder schließt eine Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Es zeigt sich mal wieder, daß Personalvertretungen einen klassischen Dreiklang erfüllen: nutzlos, wertlos, überflüssig.

Meltis

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Antw:Vorgezogene Altersrente
« Antwort #6 am: 08.02.2022 21:06 »
Vielen Dank für Eure Infos, da bin ich ja echt erleichtert.