Hallo zusammen,
ich habe- recht ungewöhnlich- heute ein Angebot zu Übernahme eines neues Tätigkeitsbereiches von meinem AG erhalten.
Eingruppierung derzeit E5 Stufe 5, neue Stelle wäre E10. In welcher Stufe wäre ich hier einzugruppieren?
Bei einem Garantiebetrag von 180,-€ ergibt sich hier die Stufe 1, da Garantiebetrag >180,-€, richtig?
Da ich für diese Tätigkeit eine Nebenbeschäftigung aufgeben müsste sollte der AG aber mindestens Stufe 4 entgelten, damit ich insgesamt finanziell nicht ( wesentlich) schlechter gestellt bin; um den Nebenverdienst zur Gänze aufzufangen musste sogar Stufe 5 vereinbart werden.
Steht aus eurer Sicht tarifrechtlich etwas dagegen? Einschlägige Berufserfahrung, die diese Einstufung begründen könnte liegt nicht vor.
Für Tipps immer dankbar....
Edith: Wer lesen kann.... Eingruppierung müsste anders als oben geschrieben in die EG 10 Stufe 2 erfolgen....