Garantiebetrag Höhergruppierung

Begonnen von hugodehippo, 07.02.2022 21:24

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hugodehippo

Hallo zusammen,

ich habe- recht ungewöhnlich- heute ein Angebot zu Übernahme eines neues Tätigkeitsbereiches von meinem AG erhalten.

Eingruppierung derzeit E5 Stufe 5, neue Stelle wäre E10. In welcher Stufe wäre ich hier einzugruppieren?

Bei einem Garantiebetrag von 180,-€ ergibt sich hier die Stufe 1, da Garantiebetrag >180,-€, richtig?

Da ich für diese Tätigkeit eine Nebenbeschäftigung aufgeben müsste sollte der AG aber mindestens Stufe 4 entgelten, damit ich insgesamt finanziell nicht ( wesentlich) schlechter gestellt bin; um den Nebenverdienst zur Gänze aufzufangen musste sogar Stufe 5 vereinbart werden.

Steht aus eurer Sicht tarifrechtlich etwas dagegen? Einschlägige Berufserfahrung, die diese Einstufung begründen könnte liegt nicht vor.

Für Tipps immer dankbar....


Edith: Wer lesen kann....  Eingruppierung müsste anders als oben geschrieben in die EG 10 Stufe 2 erfolgen....

XTinaG

Stufe 2. Nein. Tariflich ist die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung festgelegt, Berufserfahrung gleich welcher Güte ist dafür ohne Bedeutung.

hugodehippo

@XTinaG:
Nein wozu? Steht einer Einstufung in Stufe 5 tarifrechtlich nichts entgegen? Das wäre prima, dann hätte ich entsprechenden Verhandlungsspielraum....


XTinaG

,,Nein" beantwortet Deine zweite Frage. Zudem habe ich doch klar festgestellt, daß die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung tariflich festgelegt ist. Was also möchtest Du bei etwas, was eindeutig feststeht, verhandeln?

hugodehippo

Besten Dank. Wenn da tatsächlich keine Möglichkeit besteht, über die Stufe 2 hinaus zu verhandeln werde ich mir das Angebot noch einmal überlegen müssen. Schade, interessanter Aufgabenbereich, aber irgendwie muss ich den Nebenverdienst mit ca. 600€/netto kompensieren.
Hat jemand eine Idee wie das tariflich sauber darstellbar ist?

XTinaG

In Form einer Stufenvorweggewährung (§ 16 Abs. 5 TV-L) kann der Arbeitgeber das Entgelt einer höheren Stufe vorweggewähren.

hugodehippo

Danke.
Demnach könnte der AG bis E10 Stufe 4 gewähren.

Stufenlaufzeiten orientieren sich trotzdem nach Stufe 2, d.h. die Vorweggewährung würde bei teilweiser Vorweggewährung sukzessive nach Erreichen einer weiteren Stufe entsprechend reduziert werden bzw. bei "ganzer" Vorweggewährung läuft die Greisenzulage wie gehabt weiter, also dann nach 4 Jahren Stufe 4 in Stufe 5 usw.usf?
Widerruflich ist diese Zulage in jedem Fall. Hmmm....

Sorry für die Fragen, aber im Tarifdschungel finde ich mich nicht wirklich gut zurecht.

XTinaG

Die Stufenlaufzeit richtet sich nach der Stufe, die durch die Vorweggewährung nicht berührt wird. Zur näheren Ausgestaltung der Zulage gibt es keine tariflichen Vorgaben, sie könnte also abschmelzend, dynamisch, als Festbetrag... ausgestaltet werden.

hugodehippo

Prima, allerbesten Dank. Du hast mir sehr weitergeholfen.

Ich wünsche einen schönen Restabend.

WasDennNun

Rein interessehalber:
Warum müsstest du deinen Nebenjob aufgeben?

hugodehippo

@WasDennNun:

Die neue Tatikkeit wäre zeitlich fordernder, insbesondere wird weitgehende Flexibilität erwartet. Dienstreisen, teilnahme an Sitzungen auch in den späteren Abendstunden... das beißt sich mit der Nebentätigkeit.

Und ja, ich lege das ArbZG derzeit recht großzügig aus. :)

EiTee

Zitat von: hugodehippo in 08.02.2022 08:02
Die neue Tatikkeit wäre zeitlich fordernder
Wenn der zeitliche Mehraufwand im Hauptberuf < 50% der Zeit, der Nebentätigkeit ist, wäre es bei E10/2 lohnenswert und es käme natürlich auch drauf an wie sicher das Einkommen aus der Nebentätigkeit fließt.

hugodehippo

So kann man das auch rechnen:-)

Wenn ich die eingesetzte Zeit mal außer acht lasse fehlen auch bei der 10/2 nachher rund 500,-€/ Monat. Das muss ich bzw. der AG  entweder kompensieren ( wird er aber wohl nicht machen) oder ich muss die Nebentätigkeit weiterhin ausüben, um finanziell nicht schlechter zu stehen.
Einnahmen aus genannter Nebentätigkeit fließen sicher und zuverlässig mit einem Minimum an Aufwand. Lediglich der zeitliche Aufwand ist recht hoch.

Blöde Situation.....

WasDennNun

Zitat von: hugodehippo in 08.02.2022 08:45
So kann man das auch rechnen:-)

Wenn ich die eingesetzte Zeit mal außer acht lasse fehlen auch bei der 10/2 nachher rund 500,-€/ Monat. Das muss ich bzw. der AG  entweder kompensieren ( wird er aber wohl nicht machen) oder ich muss die Nebentätigkeit weiterhin ausüben, um finanziell nicht schlechter zu stehen.
Einnahmen aus genannter Nebentätigkeit fließen sicher und zuverlässig mit einem Minimum an Aufwand. Lediglich der zeitliche Aufwand ist recht hoch.

Blöde Situation.....
Klingt ja nach ne lustige Nebentätigkeit:
Minimum an Aufwand...

aber zeitlicher Aufwand hoch....

Bist du Aktmodel für die Kunstschule?

hugodehippo