Autor Thema: Anspruch Höhergruppierung trotz Kündigung - TV-Autobahn  (Read 4077 times)

syro

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Hallo zusammen,

folgende Fragestellung im TV-Autobahn ergibt sich bei mir.

Ich habe im Frühjahr 2021 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Laut TV-A gilt dieser Rückwirkend zum 01.01.2021. Bis heute ist dieser Antrag noch nicht abschließend bearbeitet worden. Laut Stellenbeschreibung und -beurteilung ergibt sich aber eine höhere Entgeltgruppe als die aktuelle. Nun stehe ich allerdings vor einem Wechsel in die freie Wirtschaft und frage mich, ob ich trotz Kündigung einen Anspruch auf die Zahlung des höheren Entgelts rückwirkend ab 01.01.21 habe. Mit meiner Kündigung wird bestimmt die Bearbeitung des Höhergruppierungsantrages eingestellt.
Gibt es Möglichkeiten einen Anspruch durchzusetzen?

Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße

WasDennNun

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Im Zweifel hilft dir der zuständige Richter bei der Durchsetzung und Feststellung deiner Ansprüche.

Johann

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Im Zweifel hilft dir der zuständige Richter bei der Durchsetzung und Feststellung deiner Ansprüche.

Das wäre wohl die schnellere Methode. Keine Behörde, die auch nur im geringsten daran Interesse heucheln würde, sich für die Meinung einer falschen Eingruppierung der TB zu interessieren, würde mehr als 1 Jahr dafür benötigen, das richtig zu stellen.

Wenn du jetzt nicht außerbehördlich versuchst, deine Ansprüche durchzusetzen, wird es nur noch langwieriger nach deinem Ausscheiden.