Ich bin in NRW, das Prinzip mag sich also unterscheiden.
Hast du alle laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, also insb. ein 2. Staatsexamen im A13-Bereich? In NRW kenne ich das nur aus dem Schulleitungsbereich, da ist es dann so, dass sich ein Anspruch erst nach 18 Monaten ergibt, und auch nur dann, wenn alle laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Aus dem Bauch heraus würde ich dir ein Gespräch mit dem für deine Schule zuständigen Personalrat empfehlen, um auf deine sehr individuelle Situation bestmöglich eingehen zu können.
Nachtrag: Unabhängig vom Ergebnis würde ich auf jeden Fall bspw. die Unterrichtsverteilungen (oder einen anderen Nachweis für diese Aufteilung) archivieren, da sich daraus zumindest bei bestimmten Beförderungen ein Vorteil durch Erfahrung (Stichwort: Eignung und Befähigung) ergeben kann.