Autor Thema: [BY] Beförderung Beamte A10/A12  (Read 2360 times)

moonkible

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[BY] Beförderung Beamte A10/A12
« am: 08.02.2022 16:43 »
Hallo zusammen,

Vorneweg: grundsätzlich ist es ja so, dass Beamte keinen Anspruch auf Beförderung haben. Dies ist mir bewusst und soll hier auch kein Thema sein.

Aktuelle Situation:
Ich sitze seit 6 Jahren auf einer A9/10 Stelle. Dienstherr ist eine Bayerische Kommune. Zum 01.11.2019 wurde ich in A10 befördert.
Wenn ich jetzt Art 17 des LlbG https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-17 richtig interprtiere wäre eine Beförderung in A11 (eine entsprechende Stelle vorausgesetzt) frühestens nach 3 Jahren, also zum 01.11.2022 möglich?

Ich habe mich nun auf eine intern ausgeschriebene Stelle A11 beworben.
Sollte ich dort eine Zusage bekommen und die Stelle sagen wir mal zum 01.04.22 antreten heisst dies ja, dass ich mindestens bis 01.11.22 weiterhin in A10 arbeite.
Frage hierzu meinerseits: Beginnt die 3 monatige Probezeit ab 01.04.22 oder erst ab 01.11.22 zu laufen?

Nun kommt noch hinzu, dass Amtsintern eine Stelle in A12 ausgeschrieben ist, die jedoch für 2,5 Jahre befristet ist. Hier erhielt ich die Aussage, dass hier aufgrund der Befristung gar keine Beförderung möglich sei. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage oder liegt das rein im Ermessen des Dienstherren?

Hier auch wieder zurück zu meiner ersten Frage, angenommen die Stelle wäre nicht befristet dann wäre hier nach der Beförderung in A11 wieder mindestens drei Jahre zu warten bis eine Beförderung in A12 möglich wäre?

Gemäß dem Fall ich würde die A12 Stelle mit A10 bzw. A11 antreten. Welche Maßstäbe würden dann bei der Beurteilung angesetzt werden?

Danke vorab schon mal für die Rückmeldungen :-)

« Last Edit: 09.02.2022 02:23 von Admin2 »