Autor Thema: nachträgliche Höhereingruppierung  (Read 1462 times)

Marc1985

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nachträgliche Höhereingruppierung
« am: 08.02.2022 20:12 »
Hallo zusammen,

angenommen ich wurde bei meiner Einstellung im TV-L EG14 in Stufe 1 eingestuft, obwohl ich bereits vor Unterschrift über einen Master, einschlägige Berufserfahrung von 2,5 Jahren + Berufsausbildung verfügte.

Mittlerweile arbeite ich fast 3 Jahre in dieser Position und befinde mich in der Stufe 2, an der Schwelle zu Stufe 3.

Nach meinem Verständnis der Regelungen hätte man mich schon bei Einstellung in Rang 2 einstufen müssen, was mir damals allerdings nicht bewusst war und ehrlich gesagt von AG-Seite auch niemand gesagt hat. 

Ist es heute noch möglich, diese Fehleinstufung anzuprangern und ggf. rückwirkend anzupassen? Dadurch ist mir ein signifikanter Betrag zu wenig bezahlt worden.

Kann man da heute nichts mehr machen, weil ich ja letztlich den Vertrag unterschrieben habe oder ist es eigentlich die Verpflichtung des Arbeitgebers, mich entsprechend einzuordnen.

Vielen Dank für eure Einschätzungen

Marc




XTinaG

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Antw:nachträgliche Höhereingruppierung
« Antwort #1 am: 08.02.2022 20:16 »
Die Zuordnung zu mindestens Stufe 2 aufgrund von einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und weniger als 3 Jahren ist zwingend und nicht einzelvertraglich abdingbar. Fraglich ist, ob es sich tatsächlich um einschlägige Berufserfahrung handelte. Diese liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird, sie kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden und darf nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen.

Marc1985

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Antw:nachträgliche Höhereingruppierung
« Antwort #2 am: 08.02.2022 20:39 »
oK Danke dir für die Antwort.

Da ich aus der Privatwirtschaft in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin und ich meine vorherige Tätigkeit sicherlich nicht "nahezu unverändert fortgeführt" habe, wird es dann wohl schwer.

Auf der anderen Seite ist dies bei Neueinstellungen streng nach Definition fast nie gegeben, wenn die Person aus der Privatwirtschaft kommt.

Ich kann einen eindeutigen Bezug zwischen meiner alten und meiner neuen Tätigkeit herstellen und letztlich bin ich aufgrund der beruflichen/fachlichen Erfahrungen für diesen neuen Bereich eingestellt worden.

Ja dann hätte ich wahrscheinlich besser verhandeln müssen :(

WasDennNun

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Antw:nachträgliche Höhereingruppierung
« Antwort #3 am: 08.02.2022 22:31 »
Da ich aus der Privatwirtschaft in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin und ich meine vorherige Tätigkeit sicherlich nicht "nahezu unverändert fortgeführt" habe, wird es dann wohl schwer.
Auf der anderen Seite ist dies bei Neueinstellungen streng nach Definition fast nie gegeben, wenn die Person aus der Privatwirtschaft kommt.

Nein, wir haben ständig Menschen aus der PW, die einschlägige Berufserfahrung anerkannt bekommen.
Also wenn du nachweisen kannst, geht da ja vielleicht noch was.
Alternative:  Zulage nach §16.5 fordern.
Zitat

Ich kann einen eindeutigen Bezug zwischen meiner alten und meiner neuen Tätigkeit herstellen und letztlich bin ich aufgrund der beruflichen/fachlichen Erfahrungen für diesen neuen Bereich eingestellt worden.

Ja dann hätte ich wahrscheinlich besser verhandeln müssen :(
Oder das, da wären dann ja die förderlichen Zeiten anerkennbar gewesen, dass ist aber Schnee von vorgestern.