Hallo zusammen,
angenommen ich wurde bei meiner Einstellung im TV-L EG14 in Stufe 1 eingestuft, obwohl ich bereits vor Unterschrift über einen Master, einschlägige Berufserfahrung von 2,5 Jahren + Berufsausbildung verfügte.
Mittlerweile arbeite ich fast 3 Jahre in dieser Position und befinde mich in der Stufe 2, an der Schwelle zu Stufe 3.
Nach meinem Verständnis der Regelungen hätte man mich schon bei Einstellung in Rang 2 einstufen müssen, was mir damals allerdings nicht bewusst war und ehrlich gesagt von AG-Seite auch niemand gesagt hat.
Ist es heute noch möglich, diese Fehleinstufung anzuprangern und ggf. rückwirkend anzupassen? Dadurch ist mir ein signifikanter Betrag zu wenig bezahlt worden.
Kann man da heute nichts mehr machen, weil ich ja letztlich den Vertrag unterschrieben habe oder ist es eigentlich die Verpflichtung des Arbeitgebers, mich entsprechend einzuordnen.
Vielen Dank für eure Einschätzungen
Marc