Autor Thema: Überleitungstarifvertrag TVöD nach TVV  (Read 1332 times)

HolgerH

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Überleitungstarifvertrag TVöD nach TVV
« am: 09.02.2022 07:35 »
Hallo,

wir werden zum 01.01.2023 endlich in den TVV übergeleitet, und nun geht es an die Detailfragen.

Bei uns werden verdi und komba die Tarifkommisionen stellen, wir sind hier aber noch quasi in den Startlöchern.

Ist es eigentlich grundsätzlich möglich personalisierte Einzelvereinbarungen bei der Überleitung zu vereinbaren.

Wenn z.B. nur noch 1-2 MA eine Anspruch auf Beihilfe haben, ist es ja irgendwie nachvollziehbar das AG und KAV das bei der Überleitung nicht übernehmen wollen. Zumal wenn die Abrechnung der Beihilfe als externe Leistung kostenpflichtig eingekauft werden muss.

Ist es dann möglich für diese MA eine besondere Vereinbarung bei der Überleitung zu vereinbaren, damit diese nicht finanziell benachteiligt werden.

Bei freiwillig pflichtversicherten MA können dies durch Implantate, etc. durchaus noch mehrere tausend Euro bis zum Renteneintritt sein.

Gruß
und schon mal Danke für euere Bemühungen

Holger

XTinaG

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Antw:Überleitungstarifvertrag TVöD nach TVV
« Antwort #1 am: 09.02.2022 07:38 »
Ja.