Autor Thema: Bereitschaft A2 zurückziehen  (Read 2464 times)

Michael8419

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Bereitschaft A2 zurückziehen
« am: 09.02.2022 12:17 »
Hallo,
ich stehe vor einem moralischen Dilemma. Ich habe kürzlich eine 9c Stelle angetreten. Voraussetzung war, dass ich meine Bereitschaft dazu erkläre im Jahr 2023 den A2 Lehrgang zu besuchen. Ich erhalte zurzeit als Gehalt 9a mit Zulage. Dieses entspricht dem Gehalt einer 9c Stelle.


Nun erwartet meine Frau Zwillinge, war so nicht geplant:-). Und da mir die Zeit und Unterstützung meiner Familie wichtiger ist, möchte ich meine Bereitschaft den A2 zu besuchen zurückziehen.

Und auch wenn ich gemäß § 29 a Abs. 7 VKA nach § 3 Absatz 1 Buchst. A der Anlage3 zum BAT von der Ausbildungs-und Prüfungspflicht befreit bin, ist mir bewusst, dass ich die Voraussetzungen somit die Voraussetzungen der eigentlichen Ausschreibung nicht erfüllt habe.

Nun meine Frage: Was kann mir im schlimmsten Fall seitens des Arbeitgebers passieren? Wird mir die Zulage gestrichen? Muss ich mich auf eine andere Stelle bewerben?

Danke und VG

Lars73

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Antw:Bereitschaft A2 zurückziehen
« Antwort #1 am: 09.02.2022 12:24 »
Was für eine Zulage wird denn aktuell bezahlt?

"Was kann mir im schlimmsten Fall seitens des Arbeitgebers passieren?"
Anweisung der A2 zu machen. Bei Weigerung Abmahnung - später Kündigung.


was_guckst_du

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Antw:Bereitschaft A2 zurückziehen
« Antwort #2 am: 09.02.2022 12:40 »
..oder zurück auf eine 9a Stelle, da die Voraussetzungen für die höherwertige Stelle nicht mehr vorliegen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Schokobon

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Antw:Bereitschaft A2 zurückziehen
« Antwort #3 am: 09.02.2022 12:43 »
Sicher, blödes timing - aber was hindert dich den AL 2 trotzdem durchzuziehen?
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das trotzdem geht.

Tante Edit will noch sagen: Gerade mit den zwei Kleinen willst du dich beruflich doch möglichst adäquat aufstellen. Mach den A2 und strebe danach eine EG 10/11 an.

Michael8419

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Bereitschaft A2 zurückziehen
« Antwort #4 am: 09.02.2022 14:16 »
@ Lars73

Auch wenn das ggf. richtig ist, was Sie sagen, sind Sie von Ihrer Ausdrucksweise ein sehr freundlicher Zeitgenosse:-(

@ was_guckst_du

Gute Frage, tatsächlich hat mir der PR in unserer Kommnune gesteckt - ja das hat er tatsächlich-, dass mein Arbeitgeber nichts machen kann, da ich nun mal schon auf der Stelle sitze und im Prinzip dann die Eingruppierungsvorausetzungen erfüllt habe. Auch wenn vorher andere Qualifikationsvoraussetzungen gewünscht waren. Ich kann das eigentlich nicht glauben. Aber diese Fälle hat es hier wohl schon gegeben.

@Schokobon

Ich weiß auch nicht. Ich weiß wie zeitlich eingeschränkt andere waren, die den A2 gemacht haben und immer wieder habe ich gehört. "Hätte ich das vorher gewusst..." Darum gehts mir an sich auch nicht, sondern um die Zeit, die ich mit den Kleinen verpasse. Und das möchte ich eigentlich nicht. Auch wenn immer gesgt wird: "Es sind doch nur 10 Monate...!"

Lars73

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Antw:Bereitschaft A2 zurückziehen
« Antwort #5 am: 09.02.2022 14:27 »
Die Frage war was schlimmsten Falls passieren kann. Nicht was ich für richtig halte...

XTinaG

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Antw:Bereitschaft A2 zurückziehen
« Antwort #6 am: 09.02.2022 14:30 »
Wenn Dir die Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen worden ist, diese die Tätigkeitsmerkmale der E9c erfüllt, Du tatsächlich am 31.12.2016 nach § 3 Abs. 1 lit. a der Anlage 3 zu § 25 BAT von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit warst und Du weiterhin im selben ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis zum selben Arbeitgeber stehst, bist Du bereits in E9c eingruppiert. Dann bleibst Du es auch. Der Arbeitgeber kann jedoch dennoch, wie von Lars73, dessen Ausdrucksweise in keinster Weise zu beanstanden ist, erläutert, verfahren. Besser als sich ungerechtfertigt über Lars73s in Form und Inhalt einwandfreien Äußerungen zu mockieren, wäre es gewesen, seine berechtigte Frage zu beantworten, denn diese dürfte aufgrund seiner weitgehenden Fachkenntnisse eben auf den von mir geschilderten Umstand abzielen.

Bastel

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Antw:Bereitschaft A2 zurückziehen
« Antwort #7 am: 09.02.2022 14:33 »
Auch wenn immer gesgt wird: "Es sind doch nur 10 Monate...!"

Ja wo ist das Problem? Du kannst den beiden womöglich ein schöneres/besseres Leben mit mehr Einkommen ermöglichen.


Kommunalgenie

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Antw:Bereitschaft A2 zurückziehen
« Antwort #8 am: 09.02.2022 15:21 »
Der A2 ist wenig anspruchsvoll. Den kann man nebenbei ruhig absolvieren.

WasDennNun

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Antw:Bereitschaft A2 zurückziehen
« Antwort #9 am: 09.02.2022 15:47 »
Du solltest dem AG anbieten auf eine 9a Stelle zurück zukehren, damit der AG nicht gezwungen ist, dich zum A2 zu zwingen (wie Lars ja freundlich und treffend beschrieben hat, was das worst case szenario wäre).
Oder darauf hoffen, dass du einen AG hast, der sich nicht daran stört, dass du den A2 nicht machst.