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Bereitschaft A2 zurückziehen

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Michael8419:
Hallo,
ich stehe vor einem moralischen Dilemma. Ich habe kürzlich eine 9c Stelle angetreten. Voraussetzung war, dass ich meine Bereitschaft dazu erkläre im Jahr 2023 den A2 Lehrgang zu besuchen. Ich erhalte zurzeit als Gehalt 9a mit Zulage. Dieses entspricht dem Gehalt einer 9c Stelle.


Nun erwartet meine Frau Zwillinge, war so nicht geplant:-). Und da mir die Zeit und Unterstützung meiner Familie wichtiger ist, möchte ich meine Bereitschaft den A2 zu besuchen zurückziehen.

Und auch wenn ich gemäß § 29 a Abs. 7 VKA nach § 3 Absatz 1 Buchst. A der Anlage3 zum BAT von der Ausbildungs-und Prüfungspflicht befreit bin, ist mir bewusst, dass ich die Voraussetzungen somit die Voraussetzungen der eigentlichen Ausschreibung nicht erfüllt habe.

Nun meine Frage: Was kann mir im schlimmsten Fall seitens des Arbeitgebers passieren? Wird mir die Zulage gestrichen? Muss ich mich auf eine andere Stelle bewerben?

Danke und VG

Lars73:
Was für eine Zulage wird denn aktuell bezahlt?

"Was kann mir im schlimmsten Fall seitens des Arbeitgebers passieren?"
Anweisung der A2 zu machen. Bei Weigerung Abmahnung - später Kündigung.

was_guckst_du:
..oder zurück auf eine 9a Stelle, da die Voraussetzungen für die höherwertige Stelle nicht mehr vorliegen...

Schokobon:
Sicher, blödes timing - aber was hindert dich den AL 2 trotzdem durchzuziehen?
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das trotzdem geht.

Tante Edit will noch sagen: Gerade mit den zwei Kleinen willst du dich beruflich doch möglichst adäquat aufstellen. Mach den A2 und strebe danach eine EG 10/11 an.

Michael8419:
@ Lars73

Auch wenn das ggf. richtig ist, was Sie sagen, sind Sie von Ihrer Ausdrucksweise ein sehr freundlicher Zeitgenosse:-(

@ was_guckst_du

Gute Frage, tatsächlich hat mir der PR in unserer Kommnune gesteckt - ja das hat er tatsächlich-, dass mein Arbeitgeber nichts machen kann, da ich nun mal schon auf der Stelle sitze und im Prinzip dann die Eingruppierungsvorausetzungen erfüllt habe. Auch wenn vorher andere Qualifikationsvoraussetzungen gewünscht waren. Ich kann das eigentlich nicht glauben. Aber diese Fälle hat es hier wohl schon gegeben.

@Schokobon

Ich weiß auch nicht. Ich weiß wie zeitlich eingeschränkt andere waren, die den A2 gemacht haben und immer wieder habe ich gehört. "Hätte ich das vorher gewusst..." Darum gehts mir an sich auch nicht, sondern um die Zeit, die ich mit den Kleinen verpasse. Und das möchte ich eigentlich nicht. Auch wenn immer gesgt wird: "Es sind doch nur 10 Monate...!"

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