Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bereitschaft A2 zurückziehen
Lars73:
Die Frage war was schlimmsten Falls passieren kann. Nicht was ich für richtig halte...
XTinaG:
Wenn Dir die Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen worden ist, diese die Tätigkeitsmerkmale der E9c erfüllt, Du tatsächlich am 31.12.2016 nach § 3 Abs. 1 lit. a der Anlage 3 zu § 25 BAT von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit warst und Du weiterhin im selben ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis zum selben Arbeitgeber stehst, bist Du bereits in E9c eingruppiert. Dann bleibst Du es auch. Der Arbeitgeber kann jedoch dennoch, wie von Lars73, dessen Ausdrucksweise in keinster Weise zu beanstanden ist, erläutert, verfahren. Besser als sich ungerechtfertigt über Lars73s in Form und Inhalt einwandfreien Äußerungen zu mockieren, wäre es gewesen, seine berechtigte Frage zu beantworten, denn diese dürfte aufgrund seiner weitgehenden Fachkenntnisse eben auf den von mir geschilderten Umstand abzielen.
Bastel:
--- Zitat von: Michael8419 am 09.02.2022 14:16 ---Auch wenn immer gesgt wird: "Es sind doch nur 10 Monate...!"
--- End quote ---
Ja wo ist das Problem? Du kannst den beiden womöglich ein schöneres/besseres Leben mit mehr Einkommen ermöglichen.
Kommunalgenie:
Der A2 ist wenig anspruchsvoll. Den kann man nebenbei ruhig absolvieren.
WasDennNun:
Du solltest dem AG anbieten auf eine 9a Stelle zurück zukehren, damit der AG nicht gezwungen ist, dich zum A2 zu zwingen (wie Lars ja freundlich und treffend beschrieben hat, was das worst case szenario wäre).
Oder darauf hoffen, dass du einen AG hast, der sich nicht daran stört, dass du den A2 nicht machst.
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