Die vorläufige Haushaltsführung hat grundsätzlich keine Auswirkung mögliche Beförderungen.
Die notwendigen Planstellen und Personalmittel werden durch die vorläufige Haushaltsführung, anders bei Sach- und Investivmitteln, nicht gedeckelt. Eine Behörde kann also im Rahmen der bestehenden freien und besetzbaren Planstellen uneingeschränkt befördern.
Anders verhält es sich nur, wenn man Beförderungen von dem Zulauf bzw. der Neuausbringung zusätzlicher neuer Planstellen abhängig macht. Hierzu müsste man in der Tat das Ende der vorläufigen Haushaltsführung abwarten. Eine Behörde, die aber so personalwirtschaftlich arbeitet, wirtschaftet nicht seriös. Ich kann nicht mit etwas wirtschaften, was ich noch nicht habe. Sollte dies der Fall sein, sollte man sofort die handelnden Personen austauschen.
Dienstpostenbündelungen spielen für Beförderungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ebenfalls keine Rolle.