Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Arbeitszeitkonto
BerlinBerlin1:
Bei uns gibt es Arbeitszeitkonten wo man sich nicht nur Arbeitsstunden gutschreiben lassen kann, wo man mal länger auf Arbeit war sondern auch Zeitzuschläge. Nun die banale Frage:
Wenn ich mir Steuer- und Sozialversicherungsfreie Nachtstunden in Zeitguthaben umwandeln lasse müssten dann die gutgeschriebenen Stunden nicht auch ST- und SV Frei sein?
Organisator:
--- Zitat von: BerlinBerlin1 am 09.02.2022 15:28 ---Bei uns gibt es Arbeitszeitkonten wo man sich nicht nur Arbeitsstunden gutschreiben lassen kann, wo man mal länger auf Arbeit war sondern auch Zeitzuschläge. Nun die banale Frage:
Wenn ich mir Steuer- und Sozialversicherungsfreie Nachtstunden in Zeitguthaben umwandeln lasse müssten dann die gutgeschriebenen Stunden nicht auch ST- und SV Frei sein?
--- End quote ---
Inwieweit spielen Abgaben eine Rolle bei Zeitguthaben?
WasDennNun:
Wenn du die Zeiten abbummelst, zahlst du dafür ja keine Steuern. 8)
BerlinBerlin1:
Beispiel:
In meinem Konto sind 7,8h Zeitguthaben angefallen die ausschließlich durch die Umwandlung von Steuer- und Sozialversicherungsfreien Zulagen entstanden sind. Nun bleibe ich 1 Tag zu Hause. Das Guthaben im Arbeitszeitkonto wird auf Null gesetzt, ich werde für diesen Tag ganz normal weiter bezahlt mit meinem Steuer- und Sozialversicherungspflichtigen Einkommen, das an diesem Tag aber eigentlich ausschließlich auf Steuer- und Sozialversicherungsfreiem Einkommen beruht, da es ja eigentlich ein Abbummeln der ST- und SV- freien Zulagen ist.
egotrip:
Und was soll nun passieren?
Soll der Arbeitgeber die Beiträge für diese abgebummelte Zeit nun auszahlen, oder wie wäre da der edle Wunsch ?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version