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Arbeitszeitkonto
XTinaG:
Das hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitszeitkontos ab. Wenn unterschiedliche Wertguthaben getrennt ausgewiesen werden, kann die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Begünstigung fortleben. Ansonsten endet sie mit Buchung auf dem Arbeitszeitkonto.
WasDennNun:
Ist es nicht auch so, dass der AN, der in einer höheren Stufe ist, mehr "Gegenwert" bekommt, wenn er die Stunden abbummelt, anstelle sie auszuzahlen.
Das eine richtet sich doch nach Stufe 3 und das andere nach der individuellen Stufen 8)
XTinaG:
Das kommt ganz auf die dafür heranzuziehende Regelung an.
BerlinBerlin1:
Meine Frage rührt auch daher das man hier in Berlin durchaus mal einen Teil seines Berufslebens im Tarifgebiet West bzw. Ost verbringen kann, die VBL wird ja bekanntermaßen unterschiedlich abgerechnet. Und deshalb gibt es auf der Entgeltabrechnung auch die Posten Stunden AZK Tarifgebiet West bzw. Ost. Deshalb war ich auch irritiert mit der Antwort das ist Zeit und die unterliegt keinen Abgaben.
Bloß zum Thema Umwandlung ST und SV freier Zulagen in Zeit ist mir hier nichts bekannt.
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