Zählt der Garantiebetrag zum Tabellenentgeld

Begonnen von Öffi90, 09.02.2022 18:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Öffi90

Hi,
ich hoffe hier kann mir vielleicht jemand helfen. Oder mir sagen wo ich dazu nachlesen kann.

Ich habe vor einem Jahr eine Höhergruppierung von der EG 11/4 in die EG 12/3 mit Garantiebetrag 180€ erhalten.

Wenn ich mich nun auf eine E 13 Stelle bewerbe erhalte ich nach Höhergruppierungsmatrix die 13/3. Durch den Garantiebetrag in der 12/3 von 180€ verdiene ich derzeit mehr als in der 13/3.

IM TV-L steht "(4) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der-
jenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt
erhalten."

Heißt das ich würde abweichend von der Matrix von der EG 12/3 in die EG 13/4 höhergruppiert? Oder darf ich den Garantiebetrag bei dem "Tabellenentgeld" nicht ansetzen? Dann würde sich für mich allerdings eine Bewerbung wohl nicht lohnen.

Danke für eure Hilfe. Ich habe in den Beispielen zum TV-L Vertrag leider keine passende Aussage gefunden.

XTinaG

Zitat von: XTinaG in 09.02.2022 18:28
Das Tabellenentgelt ist das Entgelt laut Entgelttabelle. Der Garantiebetrag gehört nicht dazu. Die Höhergruppierung führt in E13/3. Für die Dauer des Verweilens in E13/3 steht Dir das Entgelt der E12/3 plus der gedeckelte Garantiebetrag zu. Dies entspricht in Summe dem Entgelt der E13/3. Nachzulesen ist das in §17 Abs. 4 TV-L.

Isie

#2
Der Garantiebetrag kann dir übertariflich insoweit weitergezahlt werden, wie es zur Kompensation deines Einkommensverlustes erforderlich ist. Nachzulesen unter Ziffer 5 der TdL-Durchführungshinweise zum Garantiebetrag. Fraglich ist natürlich, ob dein Arbeitgeber davon Gebrauch macht. Aber das lässt sich ja klären.

WasDennNun

Insbesondere da man ja der HG zustimmen muss, kann man das verhandeln.

Isie

Normalerweise gibt es für übertarifliche Zahlungen einen Zustimmungsvorbehalt, z. B. des Finanzministers. Die übertarifliche Weiterzahlung des alten Entgelts plus Garantiebetrag ist dagegen bereits innerhalb der TdL abgestimmt. Wenn der Arbeitgeber die Anwendung der Durchführungshinweise nicht ganz oder teilweise ausgeschlossen hat, dürfte die Weiterzahlung ein Selbstläufer sein. Man sollte es nur vorher klären. Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.

WasDennNun

Zitat von: Isie in 10.02.2022 09:24
Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.
;D ;D ;D
made my day

Isie


Johann

Zitat von: WasDennNun in 10.02.2022 10:24
Zitat von: Isie in 10.02.2022 09:24
Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.
;D ;D ;D
made my day

Schließe mich da an. Es wäre natürlich wünschenswert. Am Ende hilfts aber nur, wenn du es selbst weißt.
Musste bspw. beide mal drauf hinweisen, dass man nach TV-L den höheren Lohn bereits ab dem Monatsersten bekommt, obwohl man erst am 15. höhergruppiert wird. Immerhin wurde es nach diesem Hinweis auch anstandslos gezahlt.

XTinaG

Isie hat aber keine Zahlung beschrieben, auf die ein Anspruch bestünde.

WasDennNun

Zitat von: Johann in 10.02.2022 20:10
Zitat von: WasDennNun in 10.02.2022 10:24
Zitat von: Isie in 10.02.2022 09:24
Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.
;D ;D ;D
made my day

Schließe mich da an. Es wäre natürlich wünschenswert. Am Ende hilfts aber nur, wenn du es selbst weißt.
Musste bspw. beide mal drauf hinweisen, dass man nach TV-L den höheren Lohn bereits ab dem Monatsersten bekommt, obwohl man erst am 15. höhergruppiert wird. Immerhin wurde es nach diesem Hinweis auch anstandslos gezahlt.
Eben, ich habe schon oft genug diesen naiven Kalkrieselmenschen ihre Job erklären müssen, weil sie eben NullKommaNull Tarifwissen hatten und wenn man ihnen einen Weg aufzeigt wie sie ihren A* an die Wand bekommen, dann sind sie auch handzahm.
Auch bei Kann-Regelungen,  ausser und übertariflichen Dingen.