Normalerweise gibt es für übertarifliche Zahlungen einen Zustimmungsvorbehalt, z. B. des Finanzministers. Die übertarifliche Weiterzahlung des alten Entgelts plus Garantiebetrag ist dagegen bereits innerhalb der TdL abgestimmt. Wenn der Arbeitgeber die Anwendung der Durchführungshinweise nicht ganz oder teilweise ausgeschlossen hat, dürfte die Weiterzahlung ein Selbstläufer sein. Man sollte es nur vorher klären. Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.