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Umfrage im Rahmen der Diplomarbeit

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HatschiPutschi:
Hallo zusammen,

ich beschäftige mich im Rahmen meiner Diplomarbeit mit einer Reduzierung der Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst und habe in diesem Zuge eine Umfrage erstellt. Es würde mir sehr weiterhelfen, wenn ihr euch etwa 10 Minuten Zeit nehmt, mitmacht und eure Ansichten so einbringt. Eure Antworten sind selbstverständlich anonym! Wenn ihr meint "Hey, dass ist ein wichtiges und interessantes Thema" - dann würde ich mich auch freuen, wenn ihr die Umfrage weiter verteilt.

Hier ist der Link zur Umfrage:

https://www.survio.com/survey/d/X4K7K0O7K3I1A6S8O

Schon mal vielen lieben Dank an alle, die mitmachen :)

XTinaG:
Bei Frage 10 wird bei „Konzept A: 4 Tage arbeiten bei einer Wochenarbeitszeit zwischen 39 und 41 Stunden.“ ab einer Arbeitszeit von mehr als 40 Stunden grundsätzlich gegen das ArbZG verstoßen. In Frage 11 wird der Begriff „Stundenlohn“ falsch gebraucht. Zudem erhalten die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ein Entgelt, das keinen Lohn, sondern ein Gehalt darstellt.

HatschiPutschi:

--- Zitat von: XTinaG am 10.02.2022 20:10 ---Bei Frage 10 wird bei „Konzept A: 4 Tage arbeiten bei einer Wochenarbeitszeit zwischen 39 und 41 Stunden.“ ab einer Arbeitszeit von mehr als 40 Stunden grundsätzlich gegen das ArbZG verstoßen. In Frage 11 wird der Begriff „Stundenlohn“ falsch gebraucht. Zudem erhalten die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ein Entgelt, das keinen Lohn, sondern ein Gehalt darstellt.

--- End quote ---

Die regelmäßige Arbeitszeit für Bundesbeamten ist aber 41 Stunden nach azv § 3 Abs. 1.. Die allgemeine Reglung nach ArbZG §3 sagt zwar, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf, es wird jedoch von 6 Werktagen ausgegangen was eine Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden/Woche entspricht. Dadurch greift die Ausnahme in Satz 2 des ArbZG § 3 wonach die tägliche Arbeitszeit überschritten werden darf sofern " innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden" und da von 6 Werktag ausgegangen wird liegt der Durchschnitt unter 8 Stunden.

Der Hinweis bezüglich des Gehalts/Lohns ist aber wirklich gut. Daran habe ich gar nicht so gedacht, da ich die Begriffe umgangssprachlich synonym verwende, dies aber eigentlich nicht richtig ist.

Lars73:
Es geht um die Überschreitung der maximal 10h pro Tag.

HatschiPutschi:

--- Zitat von: Lars73 am 11.02.2022 09:22 ---Es geht um die Überschreitung der maximal 10h pro Tag.

--- End quote ---

Achso, ich dachte es geht um die 40 Stunden so wie im Kommentar erwähnt. Ja die Überschreitung von 10 Stunden wäre problematischer und bedürfte, sofern dieses Konzept umgesetzt werden würde einer gesetzlichen Anpassung. Ob dies möglich und sinnvoll ist diskutiere ich in meiner Arbeit. Bei der Frage steht eher das Interesse im Raum als die tatsächliche Umsetzbarkeit.

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