Autor Thema: [Allg] Familienzuschlag Kind  (Read 4331 times)

chester00

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[Allg] Familienzuschlag Kind
« am: 10.02.2022 17:27 »
Hallo zusammen,

folgende Frage habe ich: unser erstes Kind wird diesen Monat zur Welt kommen. Ich als Beamter bekommen ab diesem Zeitpunkt ja dann Familienzuschlag (Stufe 2). Wir planen eigentlich so, dass meine Frau das Kindergeld bekommt. Nach Durchsicht der Merkblätter bin ich nun aber unsicher, ob ich in diesem Fall dann den Familienzuschlag erhalten würde. Daher die Frage: Muss das Kindergeld über mich laufen oder können wir es wie geplant über meine Frau laufen lassen?

Vielen Dank im Voraus.
« Last Edit: 11.02.2022 14:46 von Admin2 »

photosynthese

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Antw:Familienzuschlag Kind
« Antwort #1 am: 10.02.2022 17:34 »
In NRW hat man auch Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder, wenn Kindergeld "ohne Berücksichtigung von § 3 BKGG zustehen würde". In eurem Fall sehe ich da kein Hindernis.

Organisator

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Antw:Familienzuschlag Kind
« Antwort #2 am: 10.02.2022 17:38 »
Eine verbindliche Auskunft kann dir da die Bezügestelle liefern, nicht jedoch ein Forum im Internet.

McOldie

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Antw:Familienzuschlag Kind
« Antwort #3 am: 10.02.2022 17:54 »
Ist die Ehefrau denn auch im öffentlichen Dienst beschäftigt?

chester00

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Antw:Familienzuschlag Kind
« Antwort #4 am: 10.02.2022 19:11 »
Nein, ist sie nicht. Sie ist eine ganz normale Angestellte.
Komme aus Niedersachsen.

@Organisator: da telefonisch jemanden zu erreichen, ist leider fast unmöglich...

stingmb

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Antw:Familienzuschlag Kind
« Antwort #5 am: 10.02.2022 19:40 »
Es ist egal wer das Kindergeld bekommt. Wenn deine Frau das Kindergeld überwiesen bekommt, dann erhälst du trotzdem den Familienzuschlag.

Organisator

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Antw:Familienzuschlag Kind
« Antwort #6 am: 11.02.2022 08:05 »
@Organisator: da telefonisch jemanden zu erreichen, ist leider fast unmöglich...

Das sind dennoch bessere Chancen, als in einem Forum eine verbindliche Antwort zu bekommen. Ansonsten gibt es auch noch andere Kommunikationsmittel ;)

Pukki

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Antw:Familienzuschlag Kind
« Antwort #7 am: 11.02.2022 09:07 »
Hallo zusammen,

folgende Frage habe ich: unser erstes Kind wird diesen Monat zur Welt kommen. Ich als Beamter bekommen ab diesem Zeitpunkt ja dann Familienzuschlag (Stufe 2). Wir planen eigentlich so, dass meine Frau das Kindergeld bekommt. Nach Durchsicht der Merkblätter bin ich nun aber unsicher, ob ich in diesem Fall dann den Familienzuschlag erhalten würde. Daher die Frage: Muss das Kindergeld über mich laufen oder können wir es wie geplant über meine Frau laufen lassen?

Vielen Dank im Voraus.
Ohne zu wissen, wo du nun genau beschäftigt bist (Land, Kommune,...), kann ich dir zumindest sagen, wie es bei mir bzw. uns läuft:
Ich bin Beamter beim Land Nds., meine Frau - nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt - bekommt das Kindergeld, und ich erhalte trotzdem den Familienzuschlag für die Kinder. Ich gehe davon aus, dass das bei jedem Dienstherrn in Niedersachsen vergleichbar laufen wird.

Dennoch verweise ich auch auf diesen Hinweis vom Organisator:
Eine verbindliche Auskunft kann dir da die Bezügestelle liefern, nicht jedoch ein Forum im Internet.

lumer

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Antw:Familienzuschlag Kind
« Antwort #8 am: 11.02.2022 11:38 »
§ 35 Abs. 3 oder Abs. 4 NBesG enthält die Antwort. Du bekommst den Familienzuschlag, auch wenn deine Frau/Partnerin das Kindergeld erhält.