Autor Thema: Teilzeit  (Read 3241 times)

Sali

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Teilzeit
« am: 10.02.2022 17:39 »
Hallo ihr lieben,

Ich habe einfach Frage und zwar bin ich seit dem 01.04.2021 als Teilzeit angestellt. Es wurde vereinbart, dass ich wöchentlich 20 Stunden arbeite an vier Tagen die Woche. Der Monat ist ja manchmal länger als vier Wochen. Was geschieht mit den Stunden, wenn ich jetzt als Beispiel 90 Stunden gearbeitet habe? Meine Personalsachbearbeiterin, hat meine ist und soll Stunden gleich gestellt. Meiner Meinung nach ist dies nicht korrekt. Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen. Wie ist es bei euch ?
Danke im Voraus.

Lars73

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Antw:Teilzeit
« Antwort #1 am: 10.02.2022 17:43 »
Wenn 20 h pro Woche vereinbart sind ist doch alles korrekt. Wenn 80 h im Monat vereinbart wären wäre die Sache anders.

Organisator

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Antw:Teilzeit
« Antwort #2 am: 10.02.2022 17:44 »
Ist das jetzt eine Scherzfrage?

Falls nein - was hat der Zeitraum "Monat" mit der vereinbarten Wochenarbeitszeit zu tun? Wie kommen die 90 Stunden zustande?

Bei uns ist es so, dass die wöchentlich vereinbarte Arbeitzeit zu erbringen ist. Unabhängig davon, ob man in Teil- oder in Vollzeit arbeitet.

Sali

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Antw:Teilzeit
« Antwort #3 am: 10.02.2022 17:54 »
Nein, das ist keine Scherzfrage. Ich nenne mal ein Beispiel. Januar 2022 habe ich 17 Tage gearbeitet a 5 Stunden. Das heißt ich habe insgesamt 85 Stunden im Januar gearbeitet, mir wird aber nur 80 Stunden gezahlt. Ich hoffe ich konnte es ein wenig verständlicher erklären. Meiner Meinung nach müsste ich 5 Stunden im plus sein.

Lars73

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Antw:Teilzeit
« Antwort #4 am: 10.02.2022 18:03 »
Wieso werden 80 Stunden bezahlt? Der TVöD sieht doch keinen Stundenlohn vor sondern ein bestimmtes Gehalt bei Vollzeit. Das sind 39 (Tarifgebiet West) oder 39,5 h (Tarifgebiet Ost) pro Woche. Wenn man Teilzeit von 20h pro Woche hat bekommt man 20/39,5 oder 20/39 eines Vollzeitgehaltes. Dafür schuldet man 20 h pro Woche nicht 80 h im Monat.

Isie

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Antw:Teilzeit
« Antwort #5 am: 10.02.2022 18:25 »
@Sali: Deine 20 Stunden sind auf 4 Tage pro Woche verteilt. Sicherlich habt ihr geregelt, welches dein freier Tag ist. Wie schon geschrieben wurde, findet keine Monatsbetrachtung statt, sondern immer eine wöchentliche Betrachtung der zu leistenden und der geleisteten Stunden.

Wenn ein Wochentag, an dem du arbeiten müsstest, auf einen Feiertag fällt, wäre zu prüfen, wie das stundenmäßig gewertet wird. Bei meiner Dienststelle wird in diesem Fall bei 20 Wochenstunden, die auf 4 Tage verteilt sind, 1 Minusstunde aufgebaut. Wenn dagegen der freie Tag auf einen Feiertag fällt, werden 4 Plusstunden aufgebaut. Das ist aber alles nicht entgeltrelevant. Dein Entgelt wird wie von Lars73 geschrieben berechnet.

Johann

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Antw:Teilzeit
« Antwort #6 am: 10.02.2022 20:06 »
Ist halt so, dass wir keinen festen Stundenlohn haben. Der variiert nach Monat. Im März/August verdienst du dieses Jahr teilweise deutlich weniger pro Stunde als im April/Oktober.

Ob man das gut oder schlecht findet, muss jeder für sich selbst wissen.

XTinaG

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Antw:Teilzeit
« Antwort #7 am: 10.02.2022 20:17 »
Da die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ein Entgelt in Form eines Gehalts erhalten, haben sie überhaupt keinen Stundenlohn, sondern lediglich einen auf eine Stunde entfallenden Anteil des Tabellenentgelts.

Rene

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