Autor Thema: Novemberabrechnung- offene Fragen zum Steuerabzug  (Read 1083 times)

Leuchtturm

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Fachmenschen,

zunächst möchte ich mich herzlich bedanken, dass ich durch eure Beiträge in den letzten Jahren soviel lernen und dadurch viele Verständnisprobleme als stille Mitleserin lösen konnte, vielen Dank.
Leider ist es bei der November-Abrechnung (mit Jahressonderzahlung) so, dass ich das Rätsel nicht lösen kann und für einen Gedankenanstoß sehr dankbar wäre...
Im November finden sich in der ZVK-Brutto-Spalte auch Lohnsteuern, erstmals und einmalig. Dieser ausgewiesene LSt.-Betrag erhöht genau das lohnsteuerpflichtige Brutto im November, weiter zahlt der Arbeitgeber im November erstmals eine Pauschalsteuer, wie ich ebenfalls dieser Spalte der Abrechnung entnehmen kann. Dies bezieht sich auf die laufenden Leistungen L, nicht auf die Spalte der Jahressonderzahlung (S). Ich komme soweit mit, dass vermutlich durch den hohen ZVK-Brutto-Betrag Lohnsteuern für diesen fällig werden?! Aber warum einmalig und was hat die Pausch.St. damit zu tun? Wäre irgendein Freibetrag aufgebraucht, müsste es ja im Dezember ähnlich sein, doch da findet sich weder ein Lohnsteuerhinweis im ZVK- Umfeld noch werden Pauschalsteuern fällig. Allerdings habe ich da auch wesentlich weniger verdient, als sonst, aber dennoch hat sich der Betrag der ZVK ja durch eine weitere Einzahlung erhöht.

Wie und warum also kommt auf der Nov.-Abrechnung die Lohnsteuer in die ZVK-Brutto-Spalte? Weswegen wird mein Lst.-pfl. Monatsbrutto um diesem Lohnsteuerwert erhöht und was hat die Pauschalsteuer des AG damit zu tun?

Für einige unter euch sicherlich ein leichtes Spiel, aber ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. Über Erklärungen und Hilfe würde ich mich sehr freuen.
 

Isie

  • Gast
Antw:Novemberabrechnung- offene Fragen zum Steuerabzug
« Antwort #1 am: 10.02.2022 18:33 »
Bei vielen Arbeitgebern wird der für die VBL- Arbeitgeberanteile anzuwendende Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG nach dem Verteilmodell berücksichtigt. D. h. der Jahresbetrag wird gleichmäßig auf die Beschäftigungsmonate des Jahres verteilt. Das führt dann oft dazu, dass der monatliche Freibetrag im November nicht mehr ausreicht. Dann wird der durch den Freibetrag nicht abgedeckte Betrag zunächst bis zum monatlichen Höchstbetrag pauschal versteuert und der dann noch verbleibende Betrag individuell versteuert.